Deutsche Jugendschützer erringen Teilerfolg gegen Pornhub, YouPorn und andere

Tobias Schmid

Die Portale hatten versucht mittels Eilanträgen den Vorstoß der Landesmedienanstalt abzuwehren, doch das Gericht lehnte die Anträge vollumfänglich ab. Das Verfahren, so das Gericht, verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.

Den Anbietern bleibt nun noch, Berufung einzulegen, über die das Oberverwaltungsgericht nächstinstanzlich entscheiden würde. Allerdings habe diese Einspruchsmöglichkeit keine aufschiebende Wirkung für die Folgen aus dem bisherigen Urteilsspruch.

Schmid sieht nicht nur deutschsprachige Pornoanbieter im Nachteil, sondern auch sonstige Medienunternehmen, die den Auflagen des Jugendschutzes nachkommen müssen. Außerdem sieht er den Jugendschutz an sich ad absurdum geführt. »Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen.«

Mindgeek und andere ausländische Anbieter aber wittern eine moralische Hetzkampagne und sehen ihre Umsätze gefährdet. Denn die deutschen Vorschriften bezüglich einer Altersverifikation machen den anonymen Konsum von Pornografie nahezu unmöglich. Seinen realen Namen angeben zu müssen, schreckt viele Menschen ab, der Zwang, dass Kunden ihre Identität preisgeben müssen, könnte bei den weitestgehend kostenlosen Angeboten zu immensen Reichweitenverlusten führen.

Letztlich aber ist eine Altersverifikation, die nur für Deutschland gilt, dennoch leicht auszuhebeln. Mit VPN ist es weiterhin problemlos möglich, seine eigene IP und den eigenen Standort in Deutschland zu verschleiern. Somit können auch Jugendliche weiterhin auf die Inhalte zugreifen. Der Kampf der deutschen Behörde ist also vermutlich nichts weiter als Prinzipienreiterei ohne reale Konsequenzen.

1 Kommentar

  1. …, ich bin absolut für Jungenschutz. Aber die „Hetzkampagne“ durch die Landesmedienanstalt, die ausschließlich nur ihre „Daseinsberechtigung“ untermauern möchte ist nicht nur unsachlich sondern auch in all ihrer Argumentation lächerlich.
    Doppelmoral, überleben der Einrichtung und finanzielle Interessen auf dem Rücken der Jugendlichen auszutragen, ist nicht nur falsch sondern auch widerwärtig. Gerne würde ich dies hier viel ausführlicher vortragen, aber das würde den Rahmen sprengen. Gerne könnt ihr mich dazu in einem exclusive interview befragen und veröffentlichen. Das Team Texaspatti steht hier einer sachlich geführten Diskussion gerne zur Verfügung

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