
Die Regeln des deutschen Jugendmedienschutz gelten auch für Anbieter mit Sitz im Ausland. Die Mindgeek-Töchter Pornhub, Youporn und MyDirtyHobby dürfen nicht wie bisher ohne Altersverifikation an deutsche Nutzer ausgespielt werden. Diese Ansicht der Kommission für Jugendmedienschutz aus Deutschland hat nun auch das Amtsgericht Düsseldorf bestätigt. Damit müssen die Mindgeek-Marken ihr Angebot umgestalten, um in Deutschland weiterhin verfügbar zu sein und nicht gesperrt zu werden.
In der Begründung des Gerichtsurteils hieß es, dass die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages vollumfänglich anwendbar sein, auch wenn Anbieter ihren Sitz im Ausland haben. Bisher waren die in Zypern gemeldeten Portale von Mindgeek davon ausgegangen, dass die deutschen Regeln für sie nicht gelten. Gegen diese Auffassung ging die Landesmedienanstalt NRW vor und bekam nun vor Gericht Recht.
Die Landesmedienanstalt nannte den Urteilsspruch »sehr erfreulich«. Damit endet eine Ungleichbehandlung deutscher und ausländischer Pornoangebote. Unternehmen mit Sitz in Deutschland mussten auch bisher eine echte, nur schwer umgehbare Altersüberprüfung vor ihre Angebote schalten, Unternehmen mit Sitz im Ausland mussten dies nicht und hatten somit jahrelang einen Wettbewerbsvorteil.
Unter der Führung von Tobias Schmid war dies der Landesmedienanstalt ein Dorn im Auge. Schmid sagt zu dem Urteil: »Angesichts der Entscheidung fordern wir die Porno-Plattformen erneut auf, unmittelbar den effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Das Einzige, was sie hierfür tun müssen, ist eine wirksame Alterskontrolle einzuführen. Alternativ können sie auch die Verbreitung des Angebots in Deutschland einstellen.«
Die Portale hatten versucht mittels Eilanträgen den Vorstoß der Landesmedienanstalt abzuwehren, doch das Gericht lehnte die Anträge vollumfänglich ab. Das Verfahren, so das Gericht, verstoße weder gegen nationales Verfassungsrecht noch gegen Völkerrecht oder das Recht der Europäischen Union. Der EU-Mitgliedstaat Zypern sei von den deutschen Behörden auch hinreichend in die Maßnahmen eingebunden gewesen.
Schmid sieht nicht nur deutschsprachige Pornoanbieter im Nachteil, sondern auch sonstige Medienunternehmen, die den Auflagen des Jugendschutzes nachkommen müssen. Außerdem sieht er den Jugendschutz an sich ad absurdum geführt. »Wenn wir einerseits im Fernsehen jeden Trailer kontrollieren, Kinder im Netz aber ungefiltert mit abnormalen Sexualpraktiken konfrontieren, können wir es auch sein lassen.«
Mindgeek und andere ausländische Anbieter aber wittern eine moralische Hetzkampagne und sehen ihre Umsätze gefährdet. Denn die deutschen Vorschriften bezüglich einer Altersverifikation machen den anonymen Konsum von Pornografie nahezu unmöglich. Seinen realen Namen angeben zu müssen, schreckt viele Menschen ab, der Zwang, dass Kunden ihre Identität preisgeben müssen, könnte bei den weitestgehend kostenlosen Angeboten zu immensen Reichweitenverlusten führen.
Letztlich aber ist eine Altersverifikation, die nur für Deutschland gilt, dennoch leicht auszuhebeln. Mit VPN ist es weiterhin problemlos möglich, seine eigene IP und den eigenen Standort in Deutschland zu verschleiern. Somit können auch Jugendliche weiterhin auf die Inhalte zugreifen. Der Kampf der deutschen Behörde ist also vermutlich nichts weiter als Prinzipienreiterei ohne reale Konsequenzen.
…, ich bin absolut für Jungenschutz. Aber die „Hetzkampagne“ durch die Landesmedienanstalt, die ausschließlich nur ihre „Daseinsberechtigung“ untermauern möchte ist nicht nur unsachlich sondern auch in all ihrer Argumentation lächerlich.
Doppelmoral, überleben der Einrichtung und finanzielle Interessen auf dem Rücken der Jugendlichen auszutragen, ist nicht nur falsch sondern auch widerwärtig. Gerne würde ich dies hier viel ausführlicher vortragen, aber das würde den Rahmen sprengen. Gerne könnt ihr mich dazu in einem exclusive interview befragen und veröffentlichen. Das Team Texaspatti steht hier einer sachlich geführten Diskussion gerne zur Verfügung