Googles neue Richtlinie zur Entfernung von Bildern

google

Google hat kürzlich eine neue Richtlinie eingeführt, die es Privatpersonen ermöglicht, explizite private Bilder aus den Suchergebnissen entfernen zu lassen. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Verbreitung von nicht-einvernehmlichen Bildern, also insbesondere von Rache-Pornos, einzudämmen. Legale, kommerzielle Inhalte bleiben jedoch weitgehend davon unberührt, wie Google klargestellt hat.

Direkt nach Veröffentlichung der neuen Richtlinien wurde die Branche nervös und hatte  viele Fragzeichen darüber, wie sich die Richtlinie auf explizite Darstellungen von professionellen Darstellerinnen und Darstellern auswirkt, die Verträge und Freigaben mit Studios und Produzenten unterschrieben haben. Google erklärte, dass bei Inhalten, die von Dritten mit ordnungsgemäßen Genehmigungen erstellt wurden, Löschanträge nur berücksichtigt werden, wenn der ursprüngliche Verleger die Inhalte von der Verbreitung ausgeschlossen hat.

Die Richtlinienkriterien, die sich auf fehlende Zustimmung und Vergütung konzentrieren, gelten generell nicht für kommerzielle Darstellungen mit entsprechenden Vereinbarungen.  Es gibt jedoch bis zu einem gewissen Grad Ausnahmen. Darsteller könnten potenziell nicht genehmigte kommerzielle Inhalte entfernen lassen, wenn der Produzent nach der Erstellung die Rechte an Dritte abgegeben oder veräußert hat. Situationen wie mit dem UnternehmenGirlsDoPorn, das Darstellerinnen über Art und Ausmaß der Veröffentlichung der jeweiligen Inhalte vorsätzlich getäuscht hat, könnten ebenfalls zu erfolgreichen Löschanträgen führen.

Insgesamt sehen Branchenbeobachter, dass Google einen Ausgleich zwischen ausdifferenzierten Situationen von »Consent« und Datenschutz einerseits und den Schutz von legitim hergestellten, kommerziellen Content anstrebt. Autorisierte explizite Inhalte bleiben in den meisten Fällen also weiterhin in der Google-Suche erreichbar, während Privatpersonen nun eine größere Kontrolle über ihre Bilder im Internet bekommen.

Kommentar hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein