Laut einem Bericht des auf Recht und Gesetz spezialisierten Nachrichtenportals eRecht24 droht der deutschen Werbewirtschaft Ungemach. Mit dem im September in Kraft tretenden Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) könnte es zu einem Defacto-Verbot für Online-Werbung für pornografische Inhalte in Deutschland kommen. Laut Bundesverband Erotik Handel wäre das eine massive Benachteiligung gegenüber ausländischen Anbietern.
Bisher ist Werbung für Pornoportale und pornografische Angebote erlaubt, solange diese nicht als jugendgefährdend gilt und die betreffenden Angebote mit Ausweiskontrollen für Minderjährige unzugänglich bleiben. Durch die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags könnte es aber dazu kommen, dass bereits Werbung für pornografische Angebote nur von volljährigen Nutzern gesehen werden darf.Somit könnten Pornoanbieter nur noch in mit Altersverifikation abgesicherten Bereichen des Netzes für ihre Angebote werben. Aus Sicht der Erotikbranche kommt dies einem vollständigen Werbeverbot in der Praxis gleich.eRecht24 schreibt: »Der Bundesverband Erotik Handel e. V. wies darauf hin, dass das neue Gesetz nicht nur Pornoseiten treffe. Es treffe auch den stationären Handel, der ebenfalls im Web für seine Angebote wirbt. Die Pornobranche selbst fühlt sich im Vergleich zu den Anbietern aus dem Ausland benachteiligt. Denn: Dort gilt der JMStV nicht. Das bedeutet: Pornoseiten wie Pornhub und YouPorn müssen keine Prüfpflichten erfüllen. User können die Portale ohne Barriere erreichen.«Der Gesetzestext wurde bereits von den Ministerpräsidenten der Länder abgesegnet, nun müssen die einzelnen Bundesländer dies nur noch in ihren Landtagen absegnen. Dies gilt als Formsache. Es ist also davon auszugehen, dass das Vorhaben in seiner jetzigen Fassung im September in Kraft tritt.Weitere Informationen zum Bundesverband Erotik Handel, der auch Jahr für Jahr auf der VENUS Berlin Frage und Antwort steht, finden Sie auf der Webseite des Vereins.