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Deepfake-Trend wirft rechtliche Fragen auf – Fake-Pornos leicht zu erstellen

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Ein neuer Trend namens Deepfake sorgt für Aufruhr. Die Gesichter von Prominenten oder unbekannten Dritten können nun relativ leicht und überzeugend in Pornofilme eingefügt werden. Mit spezieller Software generierte Immer mehr Fake-Pornos verbreiten sich auf Streaming-Seiten und Angeboten, die es Nutzern erlauben, eigene Inhalte auf ihre Webseiten hochzuladen. Die Idee mag zunächst witzig klingen, doch was, wenn das eigene Gesicht betroffen ist? Die rechtlichen Aspekte sind kompliziert. Gäbe es Möglichkeiten, die Verbreitung solcher Inhalte zu stoppen?
Was als verschrobener Nischen-Wettbewerb auf einem Reddit-Forum für Fake-Porn entstand, breitet sich durch eine neue, leicht zu bedienende Software immer weiter aus. Das Phänomen macht die Rechtsabteilungen der großen Tube-Seiten nervös. Seit Wochen werden Pornos mit Prominenten durch AI gestützte Software generiert und von Enthusiasten überall verbreitet. Die Möglichkeiten, seine Fantasien mit der neuen Software auszuloten, sind nahezu grenzenlos: Emma Watson in einem Porno, die eigene Ehefrau, der eigene Ehemann in »House of Cards«, der Jugendschwarm im Stripclub. Kurz gesagt: Mit der neuen Software ist es möglich, das Gesicht jedweder Person in Pornovideos einzubinden, und die Ergebnisse sind beeindruckend. Bedrückend aber sind die möglichen Folgen.
Die großen Tube-Seiten wie PornHub haben bereits erste Schritte unternommen, von AI generierte Pornomaterialien zu erkennen und zu löschen. Doch die Anhänger des neuen Trends fangen gerade erst an. Ein neues Reddit-Forum bietet nun die Erstellung von individuell bestellbaren Pornos mit beliebigen Personen, solange ausreichend Bildmaterial des Gesichts der einzufügenden Person zur Verfügung steht. Dafür verlangt der Anbieter Geld. Und wer immer dahinter steckt, weiß, dass die rechtliche Situation seiner Dienstleistung problematisch sein dürfte: einzig akzeptiertes Zahlungsmittel ist Vorkasse mit Bitcoin.

Der Deepfake Trend wird sich vermutlich noch stärker ausbreiten, denn die zur Erstellung der Videos benötigte Software ist frei verfügbar. Sie heißt FakeApp und kann über einen offiziellen Torrent heruntergeladen werden.

Die rechtliche Seite ist ein bisschen unklar. Anders als Rachepornos handelt es sich ja nicht um authentische Nacktbilder einer Person. Und ohne eine echte Verletzung der Privatsphäre kann das Problem der Deepfakes nicht auf die gleiche Weise gelöst werden wie Rachepornos. Das Magazin Wired bringt es auf den Punkt: »Man kann niemanden dafür verklagen, intime Details des eigenen Lebens zu verbreiten, wenn es nicht das eigene Leben ist, das da verbreitet wird.«

Der einzige legale Weg, Deepfake Pornos zu stoppen, scheint über den Umweg der Urheberrechtsverletzungen. Die Produzenten des für den Fake verwendeten Pornofilms könnten aufgrund einer Verletzung des Urheberrechts klagen. In einigen Staaten und Ländern wird es außerdem möglich sein, über das Recht am eigenen Bild Klage einzureichen, wann immer der eigene Name oder das Bild eines Menschen ins Spiel kommt. Diese Gesetze sind aber weltweit sehr unterschiedlich. Fraglich ist auch, ob dem Produzenten des Fakes nicht sogar ein eigenes Urheberrecht durch die Erstellung eines eigenständigen Werkes zufällt. Dann wäre ein solcher Film eventuell durch Rechtsprechungen im Themenfeld freier Meinungsäußerung und zur Freiheit der Kunst gar nicht aufzuhalten.

Vermutlich sind solche Videos – in Deutschland zumal – illegal. Und Mainstream-Pornoanbieter werden sicher Wege finden, sie von ihren Angeboten zu verbannen. Doch die Electronic Frontier Foundation beispielsweise zeigt sich skeptisch, ob die Resultate aus Deepfake-Produktionen großflächig aufgehalten werden können.

Eric Goldman, ein Juraprofessor an der Santa Clara University sagt es so: »Es ist nahezu unmöglich, ein Video zu löschen, sobald es einmal im Internet aufgetaucht ist. Wenn man nach einem Zauberstab sucht, der ein Video dauerhaft verschwinden lassen kann, dann wird dieser vermutlich schlicht nicht existieren.«

 

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