
Der Stripclub Satin Dolls, der mehrere Jahre lang als Hintergrund für Tony Sopranos‘ fiktivem Stripclub Bada Bing! in HBOs wegweisender Hitserie »The Sopranos« diente, muss schließen. Der Generalstaatsanwalt von New Jersey, Christopher Porrino, erließ eine Anordnung, nach der die Live-Unterhaltung im Club eingestellt werden muss.
Der Strip-Club diente sieben Staffeln lang als Kulisse für Tony Sopranos‘ Hauptquartier, den fiktiven Bada Bing! Club, ein Refugium. Bis zum 17. Dezember muss die Live-Unterhaltung in dem Club eingestellt werden, was letztlich bedeutet, dass das Satin Dolls bis dahin schließen muss.
Für Beoabachter kommt dies nicht überraschend, denn der Besitzer des Clubs, Anthony Cardinalle, auch bekannt als Tony Lodi, war ein Informant des FBI und hatte Verbindungen zur Mafia. Ein weiterer in New Jersey ansässiger Club im Besitz von Cardinalle, der gleichfalls in New Jersey beheimatete A. J. Gentlemen’s Club erhielt ebenfalls die Anordnung, seinen Live-Betrieb einzustellen.
Dieser Schritt wurde aus Sicht der Staatsanwaltschaft notwendig, weil der 64-jährige Cardinalle noch immer die Fäden in der Hand hielt, während es ihm längst verboten war, die Clubs selbst zu betreiben, seit er sich 2013 in einem Deal mit der Staatsanwaltschaft der Erpressung schuldig bekannt hatte. Seitdem durfte er keine Einrichtungen mehr betreiben, die Alkohol ausschenken. Dennoch fand Cardinalle weiterhin Wege, die Kontrolle über seine Clubs zu behalten. Nun wurde es Porrino offenbar zu viel.
In seiner Erklärung sagte Porrino: »Die Cardinalles wollten das Geschäft in der Familie behalten, aber so funktioniert das nun mal nicht. Die fortgesetzte Missachtung der Gesetze zur Kontrolle alkoholischer Getränke kann und wird nicht einfach hingenommen werden. Illegale Aktivitäten mögen in der fiktiven Welt Tony Sopranos und des Bada Bings verherrlicht worden sein, aber sie haben keinen Platz im heutigen New Jersey. Es ist an der Zeit, diese Clubs zu schließen.«
Porrino zwingt Cardinalle darüber hinaus dazu, seine Ausschanklizenzen bis spätestens zum 3. Januar verkauft oder übertragen zu haben.