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Dienstag, Mai 30, 2023

Japanische Pornostars können bald ihre Vergangenheit löschen

Eine japanische Menschenrechtsgruppe hat eine neue Regel für Pornoproduktionen durchsetzen können, die es Darstellern effektiv erleichtert, ihre Karriere in der Pornobranche zu beenden, wenn der Wunsch einer beruflichen Neuorientierung entsteht. Darsteller in Japan können dann nach Ablauf einer Verwertungsfrist die kommerzielle Verbreitung von Filmen, in denen sie mitgewirkt haben, untersagen.

Eine Menschenrechtsorganisation in Japan hat neue Richtlinien für die Verwertung von pornografischen Produktionen durchsetzen können. Pornodarsteller werden die kommerzielle Verbreitung von Filmen, in denen sie mitgewirkt haben, untersagen können, sobald der betreffende Film fünf Jahre auf dem Markt erhältlich war oder nach 5 1/2 Jahren, nachdem er gedreht wurde.

Entscheidet sich ein Darsteller zu diesem Schritt, kann er seine ehemalige Einverständniserklärung beenden und das Unternehmen muss den Film wie auch alle Werbematerialien in Verbindung mit dem Film vom Markt nehmen. Das schließt Fotos, Behind-the-Scenes-Material, Cover und Magazine mit ein. Die neue Regelung wird zwar aufgrund der wilden Verbreitung pornografischer Materialien im Netz nicht alle Spuren eines ehemaligen Pornodarstellers verschwinden lassen, aber dennoch manch einem helfen, der sich in anderen Bereichen eine neue Karriere aufbauen möchte.

Holt ein Darsteller seine Rechte nicht zurück, kann das Unternehmen den Film jeweils um ein weiteres Jahr verlängert kommerziell vertreiben. Dieses Vertriebsrecht erneuert sich automatisch jeweils um ein Jahr, solange der Darsteller seine Rechte nicht zurückruft.

Die neue Regelung ist zwar weder Gesetz noch rechtlich bindend, doch Pornounternehmen, die das in Japan wichtige Zertifikat »angemessen hergestellter Erwachsenenfilm« erhalten möchte, kommt um die Einhaltung nicht herum. Pornostudios, die das Zertifikat weiterhin erhalten wollen, müssen ihre Verträge um die neue Regelung zum 1. April 2018 ergänzen.

Diese neue Regelung ist zwar revolutionär, wenn es um datenschutzrechtliche Fragen geht, beendet aber weiterhin nicht die Verpixelung der entscheidenden Körperteile in japanischen Pornofilmen. Oh the humanity! Wie lange soll das noch so weitergehen?

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