Entscheidung im HIV-Prozess gegen Kink.com

San Francisco Armory

Vor mehr als zwei Jahren verklagten drei ehemalige Kink.com Darsteller Cybernet Entertainment, Holding der legendären Fetisch-Pornoseite Kink.com, weil sie der Überzeugung waren, dass sie sich bei einem Dreh der Firma im Jahr 2013 mit HIV infiziert haben. Ein Bundesgericht entschied, dass das Unternehmen nicht zur Verantwortung zu ziehen ist und dass die ehemaligen Pornodarsteller stattdessen eine Entschädigung über den Workers Compensation Fund beantragen sollten.

Die Pornodarsteller Cameron Adams, Joshua Rogers und ein unbekannt bleibender John Doe haben die Holding des Fetischspezialisten Kink.com, Cybernet Entertainment, verklagt, weil sie überzeugt sind, dass sie sich 2013 bei der Produktion von Pornoszenen für Kink.com mit HIV infiziert haben. Da jedoch die HIV-Tests aller Partner während des Drehs negativ ausfielen, sah das Gericht keine andere Möglichkeit, als die Klage der drei vollumfänglich abzuweisen. Das Branchenblatt AVN schreibt: »In Ermangelung einer Quelle konnte kein Experte einen medizinisch anerkannten Übertragungsweg nachzeichnen.«

US-Bezirksrichterin Yvonne Gonzales Rogers vom Northern District of California ging so weit zu sagen, dass die Klage niemals hätte eingereicht werden dürfen, da die angeblichen Verletzungen am Arbeitsplatz stattgefunden hätten. Das bedeutet, dass die drei Akteure eine Entschädigung durch den Workers Compensation Fund und nicht durch die betreffende Pornofirma hätten einklagen sollen.

Gonzales Rogers ging in ihrer Begründung noch einen Schritt weiter, da sie entschied, dass selbst wenn die HIV-Infektionen auf Darsteller am Set von Kink.com zurückgeführt hätten werden können, diese Infektionen unter eine arbeitsrechtliche Klausel gefallen wären, die besagt, dass Risiken dieser Art »im angemessenen Rahmen dessen liegen«, was als Berufsrisiko durch das Honorar der Darsteller reflektiert würde. Eine Entscheidung, die Pornounternehmen effektiv von jeglicher Verantwortung befreit, solange HIV-Tests ordnungsgemäß durchgeführt wurden und negativ zurückgekommen sind.

Die Richterin hat den klagenden Darstellern einen weiteren Schlag Hieb versetzt, als sie in ihrer Urteilsbegründung darauf hinwies, dass, selbst wenn die Kläger beweisen könnten, dass das Studio »bewusst« die Arbeitssicherheit missachtet habe, die gesetzliche Reglung ein »vorsätzliches Verhalten« des Studios für unwahrscheinlich gehalten hätte. Mit anderen Worten: Damit eine zivilgerichtliche Klage in einem solchen Fall erfolgreich sein kann, müssten die Infektionen das Ergebnis eines »vorsätzlichen Verhaltens« von Seiten Cybernet Entertainments sein. Das wirft allerdings einige Fragen auf. Ist eine Pornofirma nur für Verletzungen verantwortlich, die aus vorsätzlichen Schäden resultieren? Da eine vorsätzliche Schädigung der Darsteller nie sinnvoll angenommen werden dürfte, klingt dies fast nach einem umfassenden Freischein für die gesamte Branche.

Die Anwältin von Cybernet, Karen Tynan, argumentierte konsequent entlang dieser Vorstellung: »Das Urteil bestätigte, was wir seit langem sagen. Diese Fälle hätten niemals vor einem Zivilgericht eingereicht werden dürfen. Die Behauptungen der Kläger waren im Ansatz unbegründet und werden von medizinischen Erkenntnissen nicht gestützt. Der Vorwurf der absichtlichen Schädigung war noch haltloser. Richterin Rodgers entschied korrekt, dass die Kläger auf eine Entschädigung von Seiten der staatlichen Regelung beschränkt sind. Dies ist ein guter Tag für Cybernet, und wir danken dem Coverage Counsel für seine ausgezeichnete Arbeit.«

Die Richterin bemerkte in ihrem Urteil, dass die drei Darsteller ursprünglich tatsächlich Arbeitsunfallentschädigungen eingereicht hatten, später aber zusätzlich Zivilklagen gegen Cybernet eröffneten.

Tynan schien zuversichtlich, dass alle noch bestehenden Zweifel bald ausgeräumt sein würden. »Wir prüfen das Urteil auf Einreichung eines Antrags zu einer erneuten Prüfung, um Klarheit über die vielen Anmerkungen und Fußnoten des Urteils zu erhalten. Allerdings haben wir das Urteil erst heute erfahren und müssen das erstmal verarbeiten und sortieren.«

Kommentar hinterlassen

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein