
Kyiw / Berlin, 7. September 2026 – Die ukrainische Adult-Branche steht vor der größten Rechtswende seit der Unabhängigkeit. Nach zwei gescheiterten Anläufen hat die Werchowna Rada den Gesetzentwurf Nr. 15294 in erster Lesung angenommen. Konsensueller Erwachseneninhalt soll nicht länger als Straftat gelten – Kindermissbrauchsmaterial, Revenge Porn und Zwang sollen härter bestraft werden. Die zweite Lesung steht noch aus. Ein neues Wall-Street-Journal-Dossier hat die Debatte genau in dieser Woche wieder an die Spitze der Agenda geschoben.
Das ist keine Randnotiz für Osteuropa. Ukraine gehört zu den produktivsten Herkunftsländern für Creatorinnen auf internationalen Plattformen. Wer in Berlin Studios betreibt, Creatorinnen bucht oder Traffic aus der Region einkauft, muss den Ausgang dieses Verfahrens im Blick behalten.
Dritter Anlauf, anderer Titel, knappe Mehrheit
Der aktuelle Entwurf trägt den offiziellen Titel „Über Änderungen des Strafgesetzbuchs der Ukraine zur Verschärfung der Haftung für die Herstellung und Verbreitung von Kinderpornografie“. Die Überschrift ist Programm: Nach dem Scheitern des Vorgängerentwurfs Nr. 12191 am 28. Mai 2026 mit nur 207 Stimmen – 19 unter der erforderlichen Mehrheit von 226 – wurde das Vorhaben neu verpackt. Registriert wurde Nr. 15294 am 3. Juni 2026. 45 Abgeordnete aus nahezu allen Fraktionen unterzeichneten, darunter Führungskräfte der Rada und der Fachausschüsse.
Am 14. Juli 2026 passierte das Papier die erste Lesung mit 231 Stimmen, acht Gegenstimmen und drei Enthaltungen. 55 Abgeordnete beteiligten sich nicht. Das ist mehr als beim Mai-Versuch, aber keine komfortable Mehrheit. Finanzausschuss-Chef Danylo Hetmanzew sprach nach der Abstimmung von einem „unbestreitbaren Sieg des gesunden Menschenverstands über offensichtliche Absurdität“ – und warnte zugleich, die Mehrheit sei für die Schlussabstimmung nicht sicher.
Federführend ist erneut Jaroslaw Schelesnjak (Holos). Der Oppositionspolitiker treibt das Thema seit 2023. Damals übernahm er einen Entwurf, den der Policy-Experte Ihor Samochodskyj und rund 20 NGOs bereits 2022 vorbereitet hatten – und der in den Behörden zunächst versandet war.
Wichtig für die Berichterstattung: Es geht um Entkriminalisierung, nicht um Legalisierung. Der Entwurf schafft kein Lizenzsystem, keine staatliche Aufsicht über Studios und keine Branchenordnung nach deutschem oder niederländischem Muster. Er streicht bestimmte Handlungen aus dem Strafrecht, solange Erwachsene freiwillig und untereinander handeln. Artikel 301 des Strafgesetzbuchs bleibt der zentrale Hebel – nur sein Anwendungsbereich wird neu geschnitten.
Was heute strafbar ist – und was künftig noch strafbar bleiben soll
Nach geltendem Recht können Herstellung, Vertrieb, Versand, Verkauf und teilweise schon der Besitz pornografischen Materials mit Geldstrafe, Bewährung oder Freiheitsstrafe geahndet werden. In der öffentlichen Debatte kursieren Strafdrohungen von drei bis fünf, in manchen Konstellationen bis zu sieben Jahren. Die Praxis trifft nicht nur Studios: Auch der Austausch nackter Fotos unter Erwachsenen oder das Speichern intimer Aufnahmen auf dem eigenen Telefon kann unter Artikel 301 fallen, weil das Gesetz Pornografie und Erotik nicht sauber trennt.
Allein in den ersten neun Monaten 2025 wurden rund 1.500 Strafverfahren wegen Erwachsenenpornografie eingeleitet – 13 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. 2025 insgesamt zählten Staatsanwaltschaften mehr als 1.400 Verfahren nach dem Pornografie-Artikel, so viele wie seit vier Jahren nicht. Ein großer Teil betraf einvernehmliche Inhalte zwischen Erwachsenen.
Der Entwurf Nr. 15294 würde nach der vorliegenden Fassung unter anderem folgendes ändern:
- Herstellung, Einfuhr, Lagerung, Versand, Verkauf und Verbreitung einvernehmlicher Erwachseneninhalte unter Erwachsenen sollen keine Straftat mehr sein.
- Vertrieb an Minderjährige bleibt strafbar, mit Geldstrafe bis umgerechnet mehreren Tausend Euro oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre; gegenüber Kleinkindern drohen drei bis sieben Jahre.
- Inhalte ohne Einwilligung der abgebildeten Person (Revenge Porn, Deepfakes ohne Consent) bleiben strafbar.
- Nötigung Erwachsener zur Mitwirkung an pornografischen Aufnahmen: drei bis acht Jahre Freiheitsstrafe.
- Kinderpornografie, sexuelle Darbietungen mit Kindern und Zuhälterei gegenüber Minderjährigen: Verschärfung, in schweren Fällen bis 15 Jahre. Organisierte Gruppen sowie Täter in Eltern- oder Vormundschaftsrolle sollen am oberen Rand bestraft werden.
Die Autoren verweisen auf die Lanzarote-Konvention und die EU-Richtlinie 2011/93. Ukraine hat die Konvention 2012 ratifiziert. Der Entwurf soll das Strafrecht an diese Standards anpassen: schärfer gegen Kindesmissbrauch, enger bei privatem Erwachsenenhandeln. Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel bleiben Straftatbestände.
Der Rechtsausschuss muss den Text jetzt mit Änderungsanträgen für die zweite Lesung nachschärfen. Erst danach folgen Schlussabstimmung, Unterschrift des Rada-Vorsitzenden und Vorlage bei Präsident Wolodymyr Selenskyj. Selenskyj hat sich nach einer Petition der Creatorin Switlana Dwornikowa nicht öffentlich festgelegt. Er verwies das Thema an das Parlament.
Der Skandal, der das Gesetz politisch machbar machte
Ohne den Polizeiskandal vom Mai 2026 wäre der dritte Anlauf kaum so schnell durch die erste Lesung gekommen. Sicherheitsdienst SBU und Generalstaatsanwaltschaft durchsuchten am 20. Mai gleichzeitig die Regionalpräsidien der Nationalpolizei in Iwano-Frankiwsk, Ternopil und Schytomyr. Fünf Beschuldigte erhielten Anzeigen: der Chef und der Stellvertreter der Polizei in Iwano-Frankiwsk, der erste Stellvertreter der Ermittlungsabteilung in Ternopil, ein Stellvertreter in Schytomyr sowie der Fahrer eines stellvertretenden Innenministers, der als Kurier und Vermittler geführt wird.
Nach Angaben der Ermittler zahlten Betreiber sogenannter „Porno-Büros“ – Räume, in denen erotische und pornografische Videos für Internetplattformen produziert und verbreitet wurden – rund 20.000 US-Dollar im Monat an regionale Polizeichefs. Der Vermittler soll weitere 5.000 Dollar behalten haben. Dokumentiert wurden unter anderem Transfers von 45.000 Dollar im Februar, 25.000 Dollar im April und 25.000 Dollar im Mai, zum Zeitpunkt der Festnahme. Bei Durchsuchungen beschlagnahmten die Behörden sechs Luxusautos, fünf Schweizer Uhren, Waffen und Bargeld im Gegenwert von mehr als 22,6 Millionen Hrywnja (rund 510.000 Dollar). Vier Polizeiführer kamen später gegen Kaution frei; der Fahrer blieb zunächst in Haft.
Schelesnjak formulierte den politischen Kern nach der Mai-Niederlage ungeschminkt: Man müsse den Strafverfolgungsbehörden diese „Futterkrippe“ entziehen. Policy-Experte Samochodskyj geht weiter: Das sowjetisch geprägte Verbot erlaube es, „zu verfolgen, wen man verfolgen will“. Anwältin Lesia Mychalenko, die OnlyFans-Models vertritt, beschreibt Razzien, bei denen Bewaffnete Creatorinnen wie Schwerkriminelle zu Boden drücken und Geständnisse verlangen – entweder um Verfahren schnell zu schließen oder um Bestechungsgelder zwischen 200 und 30.000 Dollar zu erpressen. Rund 95 Prozent der ukrainischen Adult-Creatorinnen sind Frauen, oft jung und rechtlich ungeschützt. Geschätzt 15.000 Models wären direkt betroffen.
Steuern kassieren, Inhalte kriminalisieren
Parallel zur Strafverfolgung holt der Staat bereits Geld aus derselben Branche. Britische Behörden übermittelten 2024 Daten ukrainischer OnlyFans-Nutzer an Kiew; Fenix International, die Muttergesellschaft der Plattform, sitzt im Vereinigten Königreich. Das Büro für wirtschaftliche Sicherheit ermittelt seit Juli 2024. Nach Behördenangaben zahlten Models rund 115 Millionen Hrywnja (etwa 2,5 Millionen Dollar) an Nachsteuern für 2020 bis 2023. Andere Zählungen sprechen von rund 2,8 Millionen Dollar nach Tausenden Prüfungen der Steuerbehörde – laut Ekonomitschna Prawda möglicherweise nur fünf Prozent der tatsächlichen OnlyFans-Einkünfte.
Die Zahlen zur Marktgröße schwanken je nach Zeitraum und Quelle, das Muster ist gleich:
- 5.000 Ukrainerinnen und Ukrainer sollen 2020–2022 allein auf OnlyFans 123 Millionen Dollar verdient haben.
- Für 2023 nennt Fenix-Daten rund 7.900 Ukrainerinnen und Ukrainer mit mehr als 131 Millionen Dollar Umsatz.
- OnlyFans selbst überwies 2025 rund 1,6 Millionen Dollar Steuern an den ukrainischen Haushalt, 18 Prozent mehr als 2024 – obwohl Pornografie weiter strafbar ist.
- Hetmanzew beziffert das mögliche jährliche Steueraufkommen nach einer Entkriminalisierung auf fast eine Milliarde Hrywnja.
Wer deklariert, liefert der Polizei Beweismaterial für Artikel 301. Wer nicht deklariert, landet bei der Steuerfahndung. Creatorin „Moon“ berichtete dem Kyiv Independent, der Fiskus habe von ihr mehr als 250.000 Dollar verlangt, die sie nicht habe. Switlana Dwornikowa sagte, sie habe bereits rund 900.000 Dollar Steuern gezahlt – genug für 100 Militärpickups oder 2.000 Drohnen. Eine Razzia soll stattgefunden haben, während sie ihre Tochter für die Schule fertigmachte. Die Beamten hätten eine Liste von Webcam-Models und deren Adressen gehabt.
Genau diese Doppelbotschaft – Steuern ja, Strafrecht auch – macht den Gesetzentwurf für die Branche existenziell. Ohne Entkriminalisierung bleibt jede Steuererklärung ein potenzielles Geständnis.
Kriegsökonomie und Moralpolitik
Am 5. und 6. September 2026 hat das Wall Street Journal die ukrainische Debatte international neu gerahmt: Entkriminalisierung als Haushaltsquelle im Krieg. Schelesnjak schätzt bis zu 25 Millionen Dollar zusätzliche Steuern pro Jahr. Das ist gemessen am Verteidigungsbedarf von bis zu 120 Milliarden Dollar jährlich gering. Für die Drohnenbeschaffung wären 25 Millionen Dollar nach dieser Rechnung rund 30.000 Systeme. Genau diese Zahl ging am Wochenende durch internationale Agenturen.
Der fiskalische Hebel erklärt, warum Finanzpolitiker das Thema stützen, obwohl die Gesellschaft konservativer ist als der westeuropäische Schnitt. Die Gegenposition ist laut. Ex-Ministerpräsidentin Julija Tymoschenko warf nach der ersten Lesung vor, Ukraine werde zu einem „Pornhub, auf dem Hunderte Milliarden Hrywnja mit der Demoralisierung unserer Gesellschaft verdient werden“. Der knappe Vorsprung von 231 zu 226 nötigen Stimmen zeigt, dass eine zweite Lesung scheitern kann – durch Abwesenheit, durch moralische Mobilisierung oder durch Änderungsanträge, die den Erwachsenenteil wieder aushöhlen.
Dwornikowas Petition auf der Präsidentenwebsite sammelte innerhalb einer Woche mehr als 25.000 Unterschriften. Danach wies Selenskyj das Parlament an, sich mit der Materie zu befassen. Öffentlich hat er das Gesetz weder befürwortet noch abgelehnt. Ohne seine Unterschrift bleibt jeder Beschluss Papier.
Was das für die europäische Adult-Industrie bedeutet
Für Plattformen, Agenturen und Messen in der EU ist Ukraine kein exotischer Nebenmarkt. Das Land liefert seit Jahren Talent, Studios und Content-Volumen – oft aus der Legalität ins Ausland verschoben, nach Polen, Tschechien, Spanien oder genau in jene Mittelmeer-Villen, aus denen Dwornikowa für OnlyFans produziert. Eine Entkriminalisierung würde drei Dinge ändern:
Erstens die Compliance. Internationale Plattformen, die ukrainische Creatorinnen listen, sitzen heute in einer Grauzone: Steuerdaten fließen, Strafverfahren laufen parallel. Ein klares Strafrechtsregime für einvernehmlichen Erwachsenencontent würde KYC, Auszahlungen und Steuerabführung vereinfachen.
Zweitens den Produktionsstandort. Viele Creatorinnen haben die Arbeit eingestellt oder das Land verlassen, weil altes Material auch nach dem Löschen der Accounts weiter verfolgt werden kann. „Das Internet vergisst nichts“, sagte eine ehemalige Model dem Kyiv Independent. Wer zurückkehrt, braucht Rechtssicherheit für Archive, nicht nur für neue Clips.
Drittens den Kinderschutz. Die Branchenargumentation der Befürworter lautet: Solange die Polizei Statistiken mit einvernehmlichen Adult-Fällen füllt, bleiben Ressourcen für CSAM, Zwang und Darknet-Märkte gebunden. Der Entwurf hebt die Höchststrafe für schwere Kinderpornografie-Delikte auf 15 Jahre. Das ist der Teil, mit dem auch konservative Abgeordnete für das Paket gewinnen sollten.
Was der Entwurf nicht leistet: Er definiert keine Altersverifikationspflicht für Plattformen nach EU-Vorbild, keine Studio-Lizenz, keine verbindlichen Consent-Protokolle und keine klare Abgrenzung von Erotik und Pornografie im Verwaltungsrecht. Wer nach der Entkriminalisierung ein reguliertes Marktmodell erwartet, wird enttäuscht. Der Staat zieht sich aus dem Strafrecht zurück. Eine Branchenordnung muss danach erst entstehen – durch Steuerrecht, Plattformregeln und, falls gewünscht, ein eigenes Regulierungsgesetz.
Stand heute: noch kein Gesetz
Am 7. September 2026 gilt Artikel 301 unverändert. Der Entwurf ist „zur Grundlage angenommen“ und liegt beim Ausschuss für Strafverfolgungstätigkeit zur Vorbereitung der zweiten Lesung. Ein Termin für die Schlussabstimmung ist nicht öffentlich fixiert. Nach einer Annahme im Plenum folgen Unterschrift der Parlamentsleitung, Vorlage beim Präsidenten und Veröffentlichung. Erst dann ändert sich die Strafbarkeit.
Die dritte Versuchsanordnung ist die bisher aussichtsreichste: breitere Unterschriftenliste, Kinderschutz im Titel, Polizeiskandal als politischer Beweis, Steuerargument im Krieg, internationale Berichterstattung. Die Mehrheit bleibt dünn. Für Creatorinnen in Kyiw, Lwiw oder Odessa und für Einkäufer auf europäischen Messen heißt das: Die Richtung stimmt. Der Ausgang ist offen.
