Pornoverbot: Südafrika will strenges Jugendschutzgesetz einführen

Pornoverbot

Nachdem in Großbritannien ein umfassendes Gesetz zur verpflichtenden Altersüberprüfung online eingeführt wurde, das am 15. Juli in Kraft tritt, legen andere Staaten, wie zu erwarten war, nach. Unter dem Deckmantel des Jugendschutzes plant Südafrika die Einführung eines noch weiter gehenden Gesetzes, das willkürlicher Zensur Tür und Tor öffnen würde.

Großbritannien hat vor einiger Zeit, eine fragwürdige Implementierung einer Altersverifikation mittels zentraler Registrierung eingeführt. Die neue Regelung verpflichtet Anbieter von pornografischen Inhalten eine Altersüberprüfung durchzuführen, die nicht umgangen werden kann.

In der Konsequenz könnte die Entscheidung die ohnehin dominierende Stellung des MindGeek-Konzerns stärken und somit ein Monopol in einem datenschutzrechtlich sensiblen Bereich schaffen. Insbesondere im Datenschutz und in der sexuellen Selbstbestimmung stellen sich viele Fragen. Doch auch die grundsätzliche Einführung einer Registrierung mit Klarnamen birgt das Potenzial für Zensurmaßnahmen, die über den Jugendschutz weit hinausgehen.

Beobachter haben erwartet, dass nun andere Staaten dem Beispiel folgen oder sich bei Zensurmaßnahmen auf Großbritanniens Argumentation berufen könnten. Presseberichten zufolge hat die South African Law and Reform Commission einen Bericht zu Pornografie und Kindern vorgelegt, dessen Empfehlungen für die Legislative die über Altersverifikation oder simple Pornofilter wie in Indien weit hinausgehen. Pornografie soll grundsätzlich auch für Erwachsene verboten sein, da Kinder potenziell Zugang erhalten könnten.

So sollen alle mit dem Internet verbundenen Geräte über ab Werk eingebaute Pornofilter verfügen und außerdem der Versuch, diese Filter zu umgehen, unter Strafe gestellt werden. Auch das Überlassen oder Zugänglichmachen eines entsperrten Geräts gegenüber einem Minderjährigen soll bestraft werden.

Besonders brisant ist, dass die Vorgabe nicht strikt auf pornografische Inhalte beschränkt ist, sondern in der derzeitigen Formulierung auch andere, künstlerische Darstellungen oder politisch unliebsame Argumente betreffen könnte. In der Gesetzesvorlage empfiehlt die Kommission, »alle Handlungen jedweder Ausformung unter Strafe zu stellen, die Kindern zu pornografischen oder andere Inhalten, die nicht kindgerecht sind, Zugang verschaffen.«

Theoretisch könnte man nun also eine Großmutter verhaften lassen, die ihren Enkeln ein den Eltern oder Richtern zu grausam erscheinendes Märchen vorliest. Denn die Definition von »Inhalten, die nicht kindgerecht sind«, wird erstens gar nicht unternommen und dürfte zweitens eine rechtliche Grauzone schaffen, die künftigen Regierungen alle möglichen Zensurmaßnahmen ermöglicht.

Ängste gipfeln in Regierungsempfehlung zu Totalzensur

Im Bericht der Kommission heißt es: »Eines der Risiken, dem Kinder ausgesetzt sind, wenn sie mit Massenmedien und elektronischen Geräten in Südafrika konfrontiert werden, ist, dass sie absichtlich oder unbeabsichtigt pornografische oder kinderpornografische Inhalte aufrufen (…) Dieses Material kann illegal sein oder auch nur für Erwachsene legal.«

Zwar ist der Bericht der Kommission bisher als Diskussionsgrundlage gedacht, doch die konservativen Kräfte im Land reiben sich bereits die Hände. Somit könnte Südafrika ein weiteres Beispiel dafür werden, wie der Jugendschutz von rechtskonservativen und autokratisch wie sexualfeindlich gesinnten Kräften ausgenutzt und in Geiselhaft genommen wird, um zunächst gegen Pornografie und in einem zweiten Schritt gegen die Freiheit der Kunst vorzugehen.

Wie eng das zusammenhängt, zeigt sich an diesem Vorstoß in Südafrika.

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