
Die französische Nationalversammlung plant offenbar eine Steuer auf Werbeeinahmen von Videoportalen wie YouTube. Die Abgeordneten des Unterhauses verabschiedeten den Vorschlag als Ergänzung zu einem Gesetz, über das derzeit beraten wird. Die Regierung lehnt den Vorschlag ab.
Die neue Abgabe soll zwei Prozent der Werbeeinahmen betragen und der staatlichen Filmförderung zugutekommen. Ähnlich wie bei den Abgaben für Verleih und Verkauf von DVDs und bei Video-on-Demand-Portalen sollen nun auch Nutzer von bislang kostenfreien Portalen zur Kasse gebeten werden. Bei pornografischen Videos soll die Steuer sogar zehn Prozent betragen.
Da käme so einiges zusammen. Frankreich liegt laut einer internationalen „Porno-Traffic“ Statistik von 2014 auf Platz sechs in der Welt. Demnach sind 7,3 Prozent des gesamten französischen Internetverkehrs pornographischen Inhalts. Weltmeister in dieser Disziplin sind allerdings die Deutschen. Sie kommen auf stolze 12,4 Prozent.
Die französische Regierung lehnt den Vorschlag jedoch ab. Der Haushaltsstaatssekretär Christian Eckert sagt, die Steuer sei schwierig zu erheben. Es müssten Werbeeinnahmen aus in Frankreich angeschauten Videos besteuert werden, selbst wenn das Online-Portal im Ausland sitze.
Da Frankreich ein Zweikammer-System hat, ist das Gesetzt noch nicht beschlossene Sache. Die Nationalversammlung muss zunächst über das Gesetzt als Ganzes abstimmen. Dann geht der Text noch in den Senat. Sollte der Vorschlag dort abgeändert werden, müssen die beiden Parlamente nach einer Kompromisslösung suchen. Das letzte Wort hat allerdings die Nationalversammlung.
In Italien wurde schon im Jahre 2005 eine sogenannte „Porno-Steuer“ eingeführt. Dort zahlt man 20 Prozent auf „einschlägige Produkte.“ Eingeführt wurde die Steuer ausgerechnet von dem damaligen italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi, der seinerzeit mit seinen „Bunga-Bunga-Partys“ aufsehen erregte.