Playboy erhält 19 Millionen Dollar Schadensersatz von Energy-Drink-Hersteller

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Kelly Knaub berichtet für Law360: »Ein Gericht in Illinois hat die 5 Millionen Schadensersatz für Playboy mehr als verdreifacht und die Berufungsklage des Energy-Drink-Herstellers, der mit der Playboy-Marke warb, abgelehnt. Dieser muss Playboy nun auch die Kosten und Gebühren im langwährenden Markenstreit ersetzen, was dem Konzern mit dem Hasen 19 Millionen Dollar in die Kassen spült.

Play Beverages LLC und das Tochterunternehmen CirTran Beverage Corp. hatten das Gericht um ein Berufungsverfahren gebeten, nachdem eine Jury in Cook County, Illinois, letzten Oktober Playboy Enterprises Inc. 5 Millionen Dollar an Schadensersatz zugesprochen hat. Doch Richter Raymond W. Mitchell lehnte die Bitte in einer Erklärung vom 23. Juni ab und entsprach stattdessen Playboys Antrag, die Summe von 5 Millionen Dollar Schadensersatz zu verdreifachen.

Die Getränkehersteller hatten argumentiert, dass das Gericht ihnen einen fairen Prozess vorenthalten habe, da Playboy bis dahin nicht gestellte Forderungen für entgangene Tantiemen und Fälschungen einbringen durfte, dass Playboy bloße Gerüchte als Indizien vortragen durfte und dass einige der von Playboy vorgebrachten Indizien und Zeugen voreingenommen waren. Richter Mitchell jedoch sah das anders.

»Den Antragstellern wurde aufgrund der vorgetragenen Gründe ein fairer Prozess nicht vorenthalten«, so der Richter in seiner Begründung. »Die Entscheidung der Jury wurde nicht gegen erdrückende Beweislast getroffen.«

Play Beverages und CirTran haben trotz des Markenrechtverstoßes und trotz der Vorwürfe des Vertragsbruchs ein Urteil angestrebt und behauptet, dass Playboys Schaden höchstens 229.163 Dollar betrage, da der Konzern es unterlassen habe, Beweise für die entgangenen Tantiemen oder für die Kosten für den Schutz des Markennamens vorzubringen. Die Firmen behaupteten auch, dass die Hinweise der Jury bezüglich der Markenschutzrechte missverständlich gewesen wären.

Darüber hinaus habe Playboy niemals vor Gericht Unterlassungsansprüche geltend gemacht und auch nicht versucht, Namen und Logo für andere Energy-Drinks zu lizenzieren, um entstandene Verluste zu reduzieren.

Der Richter entschied jedoch zu Gunsten von Playboy und verdreifachte die Schadenersatzsumme in Höhe von 5 Millionen Dollar, da die Jury festgestellt habe, dass die Getränkehersteller absichtlich Energy-Drinks mit dem Playboy-Logo hergestellt hätten und dies im vollen Wissen darum, dass es sich um Fälschungen handelte.

»Aufgrund der dem Gericht vorliegenden Fakten gibt es keinerlei mildernde Umstände, die eine Erhöhung ausschließen«, so der Richter. »Somit müssen die von der Jury verhangenen 5 Millionen Dollar erhöht werden.«

Er fügte hinzu, dass Playboy hinreichend dargelegt habe, dass die angestrebte Summe zum Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von 2,1 Millionen Dollar und 23.000 weitere Kosten angemessen waren. Die Gesamtsumme, einschließlich der 1,6 Millionen Dollar, die die vorherige Jury an entgangene Tantiemen festgestellt habe, beträgt 19 Millionen Dollar.

Der langjährige Rechtsstreit nahm seinen Anfang, als eine Lizenzvereinbarung zwischen den beiden Unternehmen auslief. Der Konflikt durchlief mehrere Instanzen und Gerichtshöfe in Kalifornien, Illinois und dem Gerichtsbezirk Chicago.

Nachdem mehrere Gläubiger von CirTran damit begannen, gegen das Unternehmen ein Insolvenzverfahren zu erzwingen, gab Playboy CirTan zu verstehen, dass es den Lizenzvertrag mit dem Unternehmen aufgrund nicht geleisteter Tantiemenzahlungen aufkündigen wolle. Als Antwort strengte CirTrans Distributionshändler Play Beverages ein Streitverfahren an, in dem Playboy vorgeworfen wurde, den Verkauf und die Distribution der Getränke zu behindern. Beide Parteien stimmten jedoch darin überein, die Prozesse beizulegen und eine außergerichtliche Einigung anzustreben.

Währenddessen lief die eigentliche Lizenzvereinbarung aus, und Play Beverages war nicht in der Lage, die für die Erneuerung nötigen 2 Millionen Dollar aufzubringen.

CirTran und Play Beverages verklagten Playboy 2012 und behaupteten, dass Playboy CirTran zugesichert habe, die Lizenzvereinbarung um fünf Jahre zu verlängern und dass der Hasenohren-Konzern den Getränkehersteller ermutigt habe, Verträge mit Händlern und Distributoren einzugehen, um die Produkte zu verkaufen. Playboy aber hatte keinerlei Intention, die Lizenzvereinbarung zu verlängern, so CirTran, da Playboy bereits mit neuen Unternehmen in Verhandlung getreten sei.

Playboy schlug mit einem Prozess vor einem Bundesgericht in Kalifornien zurück und bat den Richter eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen zu verhängen, so dass der Hersteller die Produkte nach Auslaufen der Lizenzvereinbarung nicht mehr verkaufen könne. Nachdem der Richter die Klage aufgrund eines falschen Gerichtsstandes abgelehnt hatte, reichte Playboy die Klage vor einem Landesgericht von Illinois neu ein.

Der Richter aus Illinois, der dem Playboy-Prozess zugeteilt wurde, entschied, dass der Streit vor einem bundesstaatlichen Gericht ausgetragen werden sollte, wo CirTrans Klage noch anhängig war.

Als Entgegnung auf CirTrans Klage reichte Playboy einige Gegenklagen ein und warf CirTran vor, dass das Unternehmen vertragsbrüchig gewesen sei und das Markenrecht von Playboy verletze.

Im Oktober 2016 entschied eine Jury in allen Punkten einschließlich der Klage von CirTran wie auch der Gegenklagen von Playboy zugunsten von Playboy. Die Jury stimmte mit Playboys Einschätzung überein, dass die Lizenzvereinbarung mit Play Beverages und CirTran beendet war und sprach Playboy 5 Millionen Dollar Schadensersatz für den Verstoß gegen das Markenschutzrecht zu, 400.000 Dollar an gesetzlichem Schadensersatz für die Fälschung des Markenzeichens und 1,6 Millionen Dollar an vorenthaltenen Tantiemen, die CirTran Playboy noch aus der Lizenzvereinbarung schuldig war.

Keine der Anwaltskanzleien und kein Pressesprecher der betroffenen Unternehmen hat auf eine Interviewanfrage reagiert.

Playboy wurde in dem Streit von Pete Ross von der Kanzlei Browne George Ross LLP und Eddie Feldman von der Kanzlei Miller Shakman & Beem LLP vertreten.

CirTrans Rechtsbeistand war Steven Bergman von der Kanzlei Richards Brandt Miller Nelson

QuelleLaw 360

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