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Ofcom verhängt 730.000 Pfund gegen Xgroovy – danach geoblockt die Tube Großbritannien

Xgroovy

London / Berlin, 7. September 2026 – Die britische Medienaufsicht Ofcom hat gegen den Betreiber der Free-Tube Xgroovy.com eine Geldbuße von 730.000 Pfund (rund 850.000 Euro) verhängt: 700.000 Pfund weil zwischen Juli und November 2025 keine „hochwirksame“ Altersabsicherung (Highly Effective Age Assurance, HEAA) im Einsatz war, plus 30.000 Pfund weil eine gesetzliche Auskunftsanfrage unbeantwortet blieb. Nach dem Einschreiten der Behörde installierte der Anbieter zunächst eine Alterskontrolle, die Ofcom als grundsätzlich HEAA-fähig einstuft – und sperrte anschließend den Zugang aus britischen IP-Adressen.

Für die Branche zählt nicht die Schlagzeile, sondern die Reihenfolge: Die Checks kamen erst, als das Verletzungsfenster schon geschlossen war. Der britische Markt wurde danach aufgegeben. Die juristische Person hinter der Seite bleibt unbenannt. Und eine Zwangsgeldschleife von 200 Pfund pro Tag läuft weiter, bis die fehlenden Informationen geliefert sind – längstens bis zum 3. November 2026.

Nicht Grooby – und keine „anonyme Porno-Seite“

Erste Kurzmeldungen ließen den Adressaten namenlos. Ofcoms eigene Mitteilung ist klarer: Der Anbieter von Xgroovy.com hat seine Pflichten zwischen Juli 2025 und November 2025 verletzt. Die Confirmation Decision datiert auf den 3. September 2026, die öffentliche Bekanntgabe auf den 4. September. Eine nicht-vertrauliche Fassung der Entscheidung soll „in due course“ folgen. Bis dahin formuliert die Behörde durchgängig: „the provider of Xgroovy.com.“

Diese Leerstelle ist selbst ein Compliance-Fakt. Ofcom kann eine Geldbuße gegen einen Dienst festsetzen, den sie per URL identifiziert – auch wenn der Betreiber Firma, Sitz und weltweiten Umsatz nicht bestätigt. Die Behörde betont, sie werde die Forderung zugunsten des britischen Schatzamts unabhängig vom Sitzland betreiben. Ob daraus Geld wird, ist eine zweite Frage: Ofcom hat in diesem Jahr mitgeteilt, dass die mit Belize verknüpfte AVS Group Ltd ihre Millionenstrafe wegen fehlender Alterskontrollen damals noch nicht gezahlt hatte.

Eine Mid-Tier-Tube, die verdrängten Traffic aufgesogen hat

Xgroovy ist keine Boutique-Nische. Unabhängige Traffic-Panels sehen die Seite im globalen Oberhaus der Websites, mit weit über 100 Millionen Visits im Monat Mitte 2026. Deutschland gehört nach den USA regelmäßig zu den stärksten Ländermärkten; ein Semrush-Snapshot für Juli 2026 wies rund 126 Millionen Visits aus, Deutschland bei etwa 11 Prozent. Das Produkt ist klassische werbefinanzierte Tube: hohes Volumen, mehrere Uploads am Tag, Long-Tail-Nischen, Downloads, Mix aus Amateurclips und Material der großen Tubes. Die Domain ist seit etwa 2019 live.

Genau dieses Profil erklärt den Zeitpunkt der Akte. Die Age-Assurance-Pflichten für Pornografie-Dienste gelten im Vereinigten Königreich seit dem 25. Juli 2025. Die großen Tubes haben entweder HEAA eingeführt oder den UK-Markt verlassen. Der Traffic ist nicht verschwunden – er ist gewandert. Ofcom hat mehrfach gesagt, sie priorisiere Verfahren, bei denen Nutzerzahlen steigen, weil Wettbewerber Checks eingebaut haben. Xgroovy geriet am 10. September 2025 in diese zweite Welle, in einem Paket mit fünf Betreibern und 22 Seiten, die Ofcom zusammen auf mehr als acht Millionen unique UK-Besucher im Monat schätzte.

Zwölf Monate Ermittlung – weil niemand antwortete

Die Akte zog sich nicht, weil der Betreiber mitwirkte. Sie zog sich, weil er es nicht tat.

  • 10. September 2025 – Untersuchung eröffnet.
  • 23. September 2025 – erste gesetzliche Auskunftsanfrage; keine Antwort.
  • 19. November 2025 – Erweiterung des Verfahrens. Dieses Datum markiert zugleich das Ende des Zeitraums, den Ofcom später als Kernverstoß gegen die Alterskontrolle wertet.
  • 30. März 2026 – erneute Auskunftsanfrage an neue Kontaktdaten, die von der Website stammten. Wieder keine Antwort.
  • 16. Juni 2026 – vorläufige Zuwiderhandlungsmitteilung nach Section 130 des Online Safety Act.
  • 3. September 2026 – Confirmation Decision.
  • 4. September 2026 – öffentliche Bekanntgabe der 730.000-Pfund-Sanktion.

Die Rechtsgrundlagen sind für jeden Tube-Betreiber relevant. Ofcom stellt einen Verstoß gegen Section 12 fest – die Kinder-schutzpflicht für User-to-User-Dienste –, nicht nur gegen die Publisher-Pflicht aus Part 5, Section 81. Eine Tube, die Drittinhalte hostet, gilt als U2U-Dienst. Die zusätzlichen 30.000 Pfund sitzen auf Section 102(8): versäumte fristgerechte Antwort auf eine bindende Auskunft. Dieser zweite Bußgeldbaustein ist in den Adult-Fällen der Ofcom fast schon Standard. Kick Online Entertainment, der Anbieter von Fapello, Youngtek Solutions, 8579 LLC und AVS haben denselben Aufschlag kassiert.

Frankreich war früher da – mit Sperre statt Rechnung

Die britische Geldbuße ist nicht Xgroovys einziges europäisches Problem. Die französische Aufsicht Arcom hat am 28. Januar 2026 die Décision n° 2026-35 erlassen und „die Gesellschaft, die den Dienst xgroovy.com herausgibt“, förmlich in Verzug gesetzt. Kontrolleure hatten am 13. November 2025 und erneut am 22. Januar 2026 festgehalten, dass pornografische Inhalte ohne jede Prüfung der Volljährigkeit erreichbar waren – ein Verstoß gegen Artikel 227-24 des französischen Strafgesetzbuchs in der Anwendung der SREN-Gesetzgebung. Der Herausgeber hatte 15 Tage Zeit, den Zugang Minderjähriger zu unterbinden.

Eine substanzielle Reaktion blieb aus. Im März 2026 ging die Arcom den Weg über Provider-Sperren und De-Indexierung in Suchmaschinen – ein Verwaltungsverfahren ohne vorherigen Richter, ausgelegt auf Vollzug binnen 48 Stunden. Arcom-Präsident Martin Ajdari nannte xGroovy zu diesem Zeitpunkt die Pornografie-Seite, auf der Minderjährige die meiste Zeit verbrachten – direkte Folge davon, dass größere, sichtbarere Plattformen entweder verifizieren oder Frankreich verlassen hatten. Die Arcom kann Bußgelder bis 150.000 Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes verhängen, bei Wiederholungstat mehr. Sie wählte die Sperre.

Zwei Behörden, ein Muster: der erste Brief bleibt unbeantwortet, Compliance kommt spät oder kosmetisch, danach Exit aus dem regulierten Territorium. Großbritannien bepreist dieses Verhalten. Frankreich nimmt die URL aus dem offenen Netz.

Wo der Fall auf der Ofcom-Scorecard steht

Mitte Juli 2026 sprach Ofcom von 23 Untersuchungen zu 88 Adult-Diensten. Nach eigener Darstellung hatten 73 Prozent dieser Dienste entweder Age Assurance eingeführt oder UK-Nutzer gesperrt. Bereits bußgeldbelegt waren sieben Anbieter mit 24 Seiten: 8579 LLC (1,35 Mio. Pfund), AVS Group Ltd (1 Mio.), Kick Online Entertainment S.A. (800.000), der Anbieter von Fapello (630.000), Youngtek Solutions Ltd (500.000), First Time Videos LLC (80.000) und Itai Tech Ltd (50.000). Xgroovy ist die nächste bestätigte Sanktion nach dieser Liste. Die gesetzliche Obergrenze bleibt 18 Millionen Pfund oder 10 Prozent des qualifizierenden weltweiten Umsatzes, je nachdem, was höher ist. Die bisherigen Adult-Bußen liegen weit unter dieser Kappe. Sie sind groß genug, um eine Mid-Tier-Tube zu treffen – und sie werden als Signal eingesetzt.

Am selben Tag wie die Xgroovy-Bekanntgabe verschickte Ofcom vorläufige Zuwiderhandlungsmitteilungen an Cyberitic, LLC (unter anderem shesfreaky.com) und ZD Media (Ofcom listet unter anderem hello.porn, homo.xxx, max.porn, ok.porn, ok.xxx, perfectgirls.xxx, pin.porn, pornhat.com, pornhat.one und pornstars.tube). Diese Akten sind nicht geschlossen. Betreiber in dieser Kohorte sollten das Xgroovy-Muster als Arbeitsmodell lesen: Verletzungsfenster, Auskunfts-Aufschlag, danach entweder HEAA oder UK-Geoblock.

Was der Fall der Branche tatsächlich sagt

Erstens: Geoblocking löscht keine historische Haftung. Der Betreiber von Fapello hat nach dem Ofcom-Schritt den UK geoblockt und trotzdem 600.000 Pfund plus 30.000 Pfund fürs Schweigen kassiert. Xgroovy ist denselben Weg gegangen. Großbritannien nachträglich zu verlassen, ist eine Traffic-Entscheidung, keine Verteidigung.

Zweitens: Schweigen wird separat berechnet. 30.000 Pfund plus 200 Pfund am Tag sind neben der Hauptsanktion klein. Für Ofcom sind sie der leichteste Beweisteil. Kontaktdaten auf einer Website reichen, um die Uhr zu starten. Wer die Daten mitten im Verfahren ändert, kauft sich eine zweite Anfrage – keinen Freibrief.

Drittens: „Wir haben später AV nachgerüstet“ reicht nicht. Ofcom formuliert bewusst: Der Anbieter habe ein Verfahren eingeführt, das in der Lage sei, hochwirksam zu sein – und danach geoblockt. Fähigkeit ist kein abgeschlossenes Compliance-Audit über jeden Einstieg, jede App, jeden Mirror und jedes Embed. Wer ein Vendor-Widget anschraubt und die Akte für erledigt hält, liest die Leitlinien großzügiger als die Enforcement-Abteilung.

Viertens: Traffic-Verschiebung ist jetzt ein Ermittlungsinput. Seiten, die nach dem 25. Juli 2025 im UK wuchsen, weil Pornhub, Aylo-Properties und andere Groß-Tubes den Zugang beschränkten, sind genau das Inventar, das Ofcom nach Schadensrisiko und Wachstum sortiert. Mid-Tier-Tubes, die Großbritannien als Mitnahme-Markt behandelt haben, sind die aktuelle Zielmenge.

Fünftens: Beitreibung und Identität bleiben die Schwachstelle. Ein Bescheid über 730.000 Pfund gegen einen unbenannten Anbieter ist Presse und Rechtsakt. Er ist nicht automatisch eine Zahlung. Für B2B-Leser gilt beides: Das Headline-Risiko ist real – und die Durchsetzung ungleich. Konforme europäische Betreiber zahlen Vendor-Kosten, Conversion-Verlust und Support. Nicht-responsive Offshore-Tubes können die Geldbuße als Preis dafür behandeln, kein britisches Bankkonto zu haben.

Die deutsche und europäische Lesart

Deutschland ist für Xgroovy bereits eine Top-Traffic-Quelle. Das unterstellt die Seite nicht der Ofcom. Es bedeutet aber: Ein großer Teil des Publikums, das Ofcom gerade aus dem UK ausgesperrt hat, sitzt weiter im DACH-Markt – mit KJM-anerkannten AVS-Regeln, BPjM-Praxis und der kommenden EU-Architektur für Age Assurance als anderem Compliance-Stack. Frankreich hat gezeigt, dass es sperrt. Das Vereinigte Königreich hat gezeigt, dass es bußt und für unbeantwortete Briefe nachlegt. Italien fährt bereits zertifizierte AVS plus Sperrlisten. Die kaufmännische Frage für Plattformen, Payment-Partner und Ad-Netzwerke lautet nicht mehr, ob Age Assurance „kommt“. Sie lautet, welches Jurisdiktionspaket man behalten, welches man geoblocken will – und ob HEAA dokumentiert ist, bevor eine Behörde die erste Auskunftsanfrage schreibt.

George Lusty, Ofcoms Director of Enforcement, hat die Botschaft auf eine Zeile gebracht: wirksame Alterskontrollen einbauen oder mit Geldbußen rechnen; gesetzliche Auskünfte ignorieren und dasselbe noch einmal erwarten. Der Firmenname, sobald Ofcom die Entscheidung veröffentlicht, wird die Fußnote sein.

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