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Sonntag, Juni 4, 2023

Möglicher Backpage.com Prozess erst 2020

FOSTA-SESTA
Eine der ersten sichtbaren Auswirkungen der neuen FOSTA/SESTA Gesetze in den USA war ein hartes Durchgreifen von Seiten des FBI gegen die einstmals boomende Kontaktseite Backpage.com. Die Gründer sehen sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert, ihr Service soll Prostitution befördert haben. Ein Gerichtsprozess wird aber wohl kaum vor 2020 stattfinden, was das Schicksal der Gründer auf Jahre im Unklaren lässt.

Backpage.com war innerhalb der Branche relativ gut angesehen, da Sexarbeiter sich sicher dabei fühlten, ihre Dienste über den Service anzubieten. Die Strafverfolgungsbehörden werfen dem Unternehmen vor, mehr als eine halbe Milliarden Umsatz aus Diensten generiert zu haben, die dem Umfeld der Prostitution zuzuordnen sind, welche in den USA landesweit verboten ist.

Die beiden Gründer haben auf unschuldig plädiert. 93 Einzelvorwürfe wurden gegen das Unternehmen erhoben. Laut Angaben der Ermittler waren sich die Gründer bewusst, dass die Umsätze aus den Erwachsenenbereichen der Webseite aus Prostitution und zwar einschließlich Kinderprostitution stammten.

Während einer der Gründer die Anklagepunkte mit einem simplen »Nonsense!« kommentierte, entschied sich der CEO von Backpage, Carl Ferrer, auf schuldig zu plädieren und kooperiert umfassend mit den Ermittlern. Dies dürfte erhebliche Probleme für die Gründer der Seite bedeuten. Ferrers Kooperation bedeutet, dass die Ermittler Zugang zu den Daten und Servern des Unternehmens bekamen.

Der Sheriff von Cook County, Tom Dart, verschärft die juristische Schieflage der Backpage-Gründer. Dart hat die Gründer wegen Betrugs verklagt. Er sinnt offenbar auf Rache, da das Unternehmen einst seine Departement verklagt hatte, da Dart versucht hatte, Kreditkartenunternehmen davon zu überzeugen, nicht mehr mit Backpage.com zu kooperieren.

Nun nutzt der Sheriff die Gunst der Stunde und argumentiert, dass Ferrers Schuldeingeständnis auch bedeute, dass die Argumentation von Backpage, sich in dem Prozess auf freie Meinungsäußerung zu berufen, ein Vorwand gewesen sei und die Grundlage der Klage auf einer Lüge beruhte. Er versucht nun die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung erstattet zu bekommen.

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