JusProg verliert Zulassung: Kommt der Altersnachweis auch nach Deutschland?

Jugendschutz

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat dem Programm JusProg der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Dienstleister (FSM) die Zulassung entzogen. Das Jugendschutzprogramm war eine Branchenlösung, die es Medienunternehmen leicht machte, Erwachseneninhalte zu zeigen, da die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes de facto in die Verantwortung der Anwender und Eltern übergeben wurde. Drohen nun Sperren und Altersprüfungen wie in Großbritannien?

Die KJM hat die bereits erteilte Zulassung für das Jugendschutzprogramm JusProg widerrufen. Die Kommission bemängelte, dass das Programm nur mit Windows-PCs und dem Google-Browser Chrome funktioniere. Für Onlineunternehmen kann dies schwerwiegende Folgen haben, da JusProg bisher die Möglichkeit bot, die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes auf die Eltern abzuwälzen.

Entzug der Selbstkontrolle durch FSM

Diese mussten auf ihrem Rechner Filter installieren, mit denen JusProg zusammenwirkte und Kinder so von Erwachseneninhalte fernhalten konnte. Nun droht eine umfangreiche Altersprüfung à la Großbritannien oder Sperren und Rechtsunsicherheit für zahlreiche Anbieter.

Da das System aber beispielsweise auf Handys überhaupt nicht funktioniere, zieht die KJM nun die Notbremse und entzieht der Branche überraschend die Selbstkontrolle.

Der KJM-Vorsitzende Wolfgang Kreißig sagt zu dem Paukenschlag folgendermaßen: »Eine Eignung als Jugendschutzprogramm setzt voraus, dass dieses plattform- und geräteübergreifend funktioniert und sich am Nutzungsverhalten der Anwender ausrichtet.«

Der Entzug der Zulassung gilt ab sofort

Zwar hatte die FSM JusProg erst im März erneut zugelassen, doch die übergeordnete Kommission sah darin eine Kompetenzüberschreitung der Branchenorganisation. Offenbar ist man bei der KJM über die Unzulänglichkeit des Programms so erbost, dass keinerlei Übergangsfrist angeordnet wurde. Im Klartext: Der Entzug der Zulassung ist sofort gültig.

Nun müssen Anbieter eigentlich sehr schnell handeln, ansonsten droht Rechtsunsicherheit. Laut Staatsvertrag zum Jugendmedienschutz müssen alle Anbieter sogenannter Telemedien sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu »entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten« bekommen.

Betroffen sind somit Erotik-, Sex- und Gewaltdarstellungen jedweder Art. Bisher konnten sich Anbieter mit dem Hochladen einer einfachen Textdatei auf ihrem Server sicher sein, dem Jugendschutz Genüge zu tun. JusProg erkannte solche Inhalte und sperrte den Zugang zu solchen Angeboten, wenn das Programm installiert war. Somit mussten Eltern sich selbst um die Installation von JusProg kümmern.

Altersnachweis und Netzsperren?

Nun sieht die Sache gänzlich anders und komplizierter aus. Die Anbieter selbst müssen sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugang zu XXX- und Gewaltdarstellungen bekommen. Angebote, die bisher frei nutzbar waren, müssen nun sehr schnell eine Nutzerregistrierung mit verlässlicher Altersverifizierung vorschalten. Seiten wie Pornhub, aber auch Suchmaschinen wie Google oder Mediatheken wie Spiegel.TV funktionieren normalerweise ohne Anmeldung und Altersnachweis. Zu den Geldgebern der FSM gehören demnach auch Unternehmen wie ProSiebenSat1, Computerspielfirmen wie Electronic Arts, aber auch große Provider wie die Telekom und Vodafone.

Im Fernsehen ist es so geregelt, dass betreffende Inhalte erst ab 22 Uhr gezeigt werden dürfen, manche gar nicht. Ein im Netz nur schwer umzusetzendes System. Wahrscheinlich ist daher die Einführung eines Altersnachweis-Systems wie in Großbritannien. Dieses dürfte große Player im Markt langfristig bevorteilen und kleine Anbieter in Zugzwang versetzen, in ein Altersnachweis-System zu investieren oder eines der Marktführer zu lizenzieren.

FSK18
Branchenverbände der Onlinemedien protestieren

Die Verbände VAUNET und der Bundesverband Game kritisieren die Entscheidung der KJM scharf. Sie sehen sich durch den Vorgang zu Unrecht bestraft. Auch Stefan Schellenberg, der Chef des JusProg-Vereins äußert sich enttäuscht und fassungslos: »Mit der Entscheidung ist für den Jugendschutz in Deutschland wenig gewonnen, aber sehr viel verloren.«

Damit verweist Schellenberg auf ein größeres Problem. JusProg filterte auch Inhalte von ausländischen Anbietern, die zunächst mal nicht an deutsche Jugendschutzvorschriften gebunden sind. Dieser Schutz könnte entfallen. Außerdem bekommen deutsche Anbieter einen Wettbewerbsnachteil, der letztlich lediglich zu einer Firmensitzverlagerung führen könnte.

Landet der Vorgang vorm Verwaltungsgericht?

Die FSM überlegt, vorm Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung der KJM einzureichen. Der genannte Grund treffe gar nicht zu. JusProg gäbe es auch als App für das Apple-System, iOS und auch für manche Android-Handys. Außerdem habe die Kommission JusProg einst selbst genehmigt, zahlreiche Verbesserungen sind seitdem an dem Programm vorgenommen worden. Die Entscheidung der KJM sei vollkommen überraschend und willkürlich. Der Geschäftsführer der FSM, Martin Drechsler argumentiert: »Darüber hinaus schreiben die gesetzlichen Bestimmungen nicht vor, dass die Programme plattform- und geräteübergreifend funktionieren müssen.«

Viele Brancheninsider befürchten nun kommende Netzsperren. Schließlich scharren vielerorts Sittenwächter unter dem Deckmantel des Jugendschutzes mit den Hufen, um das Internet auch in Deutschland einzunorden. Selbst Inhalteanbieter sind teilweise für Netzsperren, schließlich könnte man so über die Hintertür des Jugendschutzes auch der Piraterie doch noch Herr werden.

Pornoproduzenten und Einzelhandel könnten profitieren

Einerseits wird das Geschäft technisch etwas komplizierter, andererseits könnte man mit der Produktion von Pornografie vielleicht wie zu Studio-Glanzzeiten richtiges Geld verdienen. Somit verwundert es nur bedingt, dass der Bundesverband Erotik Handel für Netzsperren wäre, da sich die dort engagierten Mitglieder erhoffen, durch einen solchen Schritt den durch MindGeek und xHamster umgewälzten Pornomarkt aus der Gratiskultur zurück in ein Paid-Content-Modell holen zu können.

Und selbst MindGeek wäre die Einführung einer verpflichtenden Altersüberprüfung recht. Schließlich hat das Unternehmen eine eigene Softwarelösung für den britischen Markt entwickelt. AgeID könnte so mit einem Schlag auch in Deutschland zum Marktführer aufsteigen.

 

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