
Das oberste Gericht der Vereinigten Staaten hat einen jahrelang ausgetragenen Rechtsstreit zwischen einem Unternehmer und dem Marken- und Patentamt beendet. Ab sofort dürfen Begriffe, die als »obszön« eingestuft werden, nicht mehr von der Markenanmeldung ausgeschlossen werden.
Der Modeunternehmer Erik Brunetti klagte sich seit Jahren durch die Instanzen. Er hatte versucht, den Namen seines 1990 gegründeten Labels »FUCT« beim US Patentamt schützen zu lassen. Dort aber lehnte man seinen Antrag mit der Begründung ab, dass es lautliche Ähnlichkeit mit »fucked« habe und vulgäre Wörter nicht als Marke geschützt werden könnten. Diese Auffassung hat der Supreme Court nun letztinstanzlich als eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gewertet.
Explizite Markennamen können nun geschützt werden
Damit macht das überwiegend von Konservativen dominierte Gericht den Weg frei für zahlreiche Markennamen, die bisher nicht angemeldet wurden, da sich das Patentamt quergestellt hatte. Samuel Alito, einer der Richter am Supreme Court, der zu der Mehrheitsentscheidung gehörte, schrieb in einem Kommentar jedoch, dass der US-Kongress den Begriff »vulgäre« Sprache genauer definieren und dann verbieten solle.
Die Entscheidung fiel 6 zu 3 aus und verlief nicht entlang von Parteilinien, zu den Gegnern zählte die von Demokraten nominierte Richterin Sonia Sotomayor sowie der Chief Justice John Roberts und Stephen Breyer. Die sich durchsetzende Mehrheit bildeten Elena Kagan, Ruth Bader Ginsburg, Samuel Alito, Brett Kavanaugh, Clarence Thomas und Neil Gorsuch.
Recht auf freie Meinungsäußerung trumpft »moralische« Bedenken
In ihrer Begründung schrieb Kagan: »Wir sind der Ansicht, dass die [bisherige] Maßgabe gegen den ersten Verfassungszusatz verstößt, da hierdurch bestimmte Ideen benachteiligt werden.« Darüber hinaus fügt Kagan hinzu: »Ein Gesetz, das bestimmte Ideen, die provozieren oder beleidigen, benachteiligt und somit bestimmte Sichtweisen diskriminiert, den ersten Verfassungsgrundsatz verletzt.«
Lawrence G. Walters hat sich als Anwalt auf das Recht auf freie Meinungsäußerung spezialisiert. Seiner Einschätzung nach ist das Urteil richtungsweisend: »Diese Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für das Recht auf freie Meinungsäußerung und wird für Unternehmen in der Erotikbranche, die explizite Markennamen nutzen, viele Möglichkeiten bieten. Einige unserer Klienten warten seit vielen Jahren auf diese Entscheidung. Die Idee, dass das USPTO [Patentamt] die Registrierung von Markennamen auf Grund von moralischen Standpunkten abweisen konnte, stand immer im Konflikt mit dem Recht auf freie Rede. Dieser Fall räumt endgültig alle Zweifel in diesem Thema aus.«
Es ist nun also mit einer ganzen Welle von Trademark-Anmeldungen zu rechnen. Inwiefern der US-Kongress der Aufforderung des Gerichts nachkommt, eine weitere Vulgarisierung der Alltagssprache durch präzisere Gesetze einzudämmen, ist bisher unbekannt.