
Der seit mehreren Monaten laufende Prozess gegen die Eigentümer und Betreiber des Pornoportals GirlsDoPorn endet mit einem klaren Signal des Richters: Die Opfer der betrügerisch agierenden Firma sollen mit fast 13 Millionen Dollar entschädigt werden. Die Frage ist bloß, woher das Geld dafür kommen soll. Ein Großteil des Firmenvermögens ist wie der Gründer Michael Pratt verschwunden.
Im Prozess gegen Pornoproduzent Michael Pratt und sein Unternehmen GirlsDoPorn ist eine Entscheidung gefallen. Die über 20 ehemaligen Darstellerinnen, die Pratt und das Führungsteam der Pornoplattform verklagten, sollen entschädigt werden, so der zuständige Richter an einem Gericht in San Diego.
Gleich zu Beginn des Prozesses hatte sich Pratt in sein Geburtsland Neuseeland abgesetzt und einer seiner führenden Mitarbeiter musste zugeben, Gelder der Firma ins Ausland transferiert zu haben, um sie vor den Schadensersatzklagen in Sicherheit zu bringen.
Viele der Darstellerinnen fühlten sich übervorteilt, bedrängt und unter Vorspiegelungen falscher Honorar- und Vertriebsangaben massiv betrogen. »Wenn ich gewusst hätte, dass die das im Internet veröffentlichen, dass mein Name damit verbunden wird, dass es in den USA veröffentlicht würde, wenn ich gewusst hätte, dass es mehr als 30 Minuten Dreharbeiten würden, wenn ich irgendetwas davon gewusst hätte, hätte ich es nicht gemacht.«
So hatten sich viele der Frauen ursprünglich auf Anzeigen für Modeljobs beworben, von pornografischen Aufnahmen wurde erst nach Ankunft gesprochen. Auch wurden die entstandenen Videos nicht nur wie versprochen auf DVD, sondern unter dem Namen GirlsDoPorn auch im Internet angeboten.
Die Verträge wurden oft erst kurz vor Drehbeginn vorgelegt, Honorare willkürlich gekürzt, gekommen und Frauen dazu engagiert, positive Erfahrungen mit dem Unternehmen vorzugeben und die Darstellerinnen anzulügen. Eine der Lockvögel-Frauen diente den Klägern im Prozess als Zeugin, sie habe 50 bis 200 Dollar erhalten für alle Telefonate, die sie mit Frauen führte, um diese von der Mitwirkung zu überzeugen.
Der Prozess brachte aber zudem das eigentliche Produkt des Unternehmens zum Vorschein: Victim-Shaming, Doxxing und Stalking. Die Klarnamen der Darstellerinnen wurden veröffentlicht und im Netz herumgereicht und auf einer eigens eingerichteten Webseite, zu der Pratt offenbar Administratorenrechte besaß, versammelten sich Stalker und Racheporno-Fans, um die Darstellerinnen gemeinsam im realen Leben zu folgen, ihre Familien, Freunde und Arbeitgeber zu kontaktieren und in sozialen Medien zu belästigen.
Ein Anwalt der Klägerinnen sagte: »Dutzende von Webseiten, Foren und Message-Boards waren einzig dem Thema gewidmet, die Namen der Opfer zu veröffentlichen, Wohnorte, Social Media Accounts, Fotos und andere Informationen zu veröffentlichen.«
Nun also hat der Richter Kevin Enright in einer 187 seitigen Urteilsvorbereitung angedeutet, dass Michael Pratt und GirlsDoPorn schadensersatzpflichtig sind und 12,7 Millionen Dollar an die Opfer der Pornoseite zahlen sollen.
44 Seiten des Berichts sind den massiven Folgeschäden gewidmet, die die 22 Klägerinnen in ihrem privaten und beruflichen Leben erlitten haben. Außerdem werden die zahlreichen Briefkastenfirmen aufgelistet, die Pratt dafür unterhielt, um sein eigentliches Geschäftsmodell und die Tatsache zu verschleiern, dass die Frauen für GirlsDoPorn drehten. Einige Konten wurden auf der Steuerflüchtlings-Insel Vanuatu geführt.
In seiner Begründung schreibt Enright: »Den Klägerinnen stehen außerdem die Gewinne zu, die der Anklagte aus der unrechtmäßigen Nutzung erhielt. Die Parteien sind sich einig, dass die Filme der Klägerinnen 1,025,831.50 Profit für die Angeklagten einbrachten. Nichts von diesem Gewinn stammt aus rechtmäßiger Nutzung der Filme der Klägerinnen, da die Angeklagten ihr Geld ausschließlich online erwirtschafteten.«
Die Entschädigungssumme setzt sich zusammen aus über 45.000 Dollar an wirtschaftlichen und finanziellen Schäden, die jede einzelne Beklagte erlitten hat und 250.000 bis 500.000 an psychologischen Verletzungen.
Sollte keine der Parteien Einspruch erheben, wird die Entscheidung des Richters Mitte Januar rechtswirksam. Da der Richter es dem Unternehmen weiterhin freistellt, Filme zu produzieren, wenn es seine Vertragswerke transparent gestaltet und die Entschädigungen zahlt, ist das letzte Kapitel in der Geschichte der immer noch aktiven Webseite vielleicht noch nicht gesprochen.
Vom Firmengründer gibt es einstweilen keinen Kommentar.