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Prien will das Netz hinter die Altersschranke legen

Der Entwurf kommt in die politisch dünnste Woche

AFD

Berlin, 7. September 2026. Das Bundesfamilienministerium unter Karin Prien (CDU) arbeitet an nationalen Altersgrenzen, die weit über ein Social-Media-Verbot hinausgehen. Nicht nur TikTok, Instagram und Snapchat wären betroffen. Wer ein Online-Angebot betreibt, das nicht nachweislich kindgerecht ist, müsste den Zugang künftig hinter eine Alterskontrolle legen – oder riskiert, dass Minderjährige ausgesperrt werden. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Die Grundzüge hat die Ministerin Ende August gegenüber Politico skizziert; die Pressestelle bestätigt, man bereite nationale Regeln als „Übergang“ vor, falls Brüssel nicht rechtzeitig liefert.

Für die Erwachsenenunterhaltung ist das keine Randnotiz. Adult-Anbieter prüfen in Deutschland seit Jahren das Alter. Neu wäre die Logik: Nicht erst eindeutig jugendgefährdende Inhalte brauchen den Nachweis – sondern grundsätzlich jedes Angebot, das den Kindertest nicht besteht.

Erlaubnisvorbehalt statt Plattformliste

Prien spricht von einem gesetzlichen Erlaubnisvorbehalt. Der Zugang zu Online-Diensten wäre für unter 13-Jährige grundsätzlich nicht frei. Ausnahme: Der Anbieter weist nach, dass sein Angebot für die Altersgruppe geeignet und risikoarm ist. Für 13- bis 18-Jährige sollen abgestufte Schutzstandards gelten, riskante Funktionen standardmäßig aus sein.

Der Unterschied zu Australien ist der Hebel. Dort gilt seit Dezember 2025 ein Account-Verbot für unter 16-Jährige auf einer Liste großer Plattformen. Priens Modell zielt auf Zugang, nicht nur auf Konten – und auf Angebote in der Breite, nicht nur auf Meta, TikTok und YouTube. Wer ohne Login liest, streamt oder bezahlt, fiele mit unter die Schranke, sobald der Dienst nicht als kindgerecht gilt. Das Ministerium sagt, man prüfe „intensiv, welche Angebote“ eine nationale Übergangslösung erfassen soll. Eine Positivliste gibt es nicht.

Für Cam-Plattformen, Erotikshops, Creator-Portale und Tube-Sites ist die Richtung klar: Sie gelten per Definition nicht als kindgerecht. Sie müssten jeden Nutzer prüfen – einschließlich Erwachsener. Denn ein Tor ohne Check hält Minderjährige nicht zuverlässig draußen.

Die eigenen Gutachten raten enger

Prien hat die Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ selbst eingesetzt. Im Juni übergab sie 56 Empfehlungen. Ein pauschales Verbot für Jugendliche zwischen 13 und 18 lehnte das Gremium ab. Stattdessen zwei Alternativen: gesetzliches Mindestalter 13 für Social-Media-Accounts mit abgestuften Standards bis 18 – oder risikobasierte Beschränkungen einzelner Dienste und Funktionen, ohne einheitliche Altersgrenze. Was die Kommission nicht empfohlen hat: ein generelles Zugangsverbot für alle nicht nachweislich kindgerechten Online-Angebote. Der ausführliche Abschlussbericht folgt am 11. September.

Der Deutsche Ethikrat hat im Juni ebenfalls gegen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige votiert: absichern statt aussperren. Über 400 Fachleute für IT-Sicherheit und Datenschutz aus 29 Ländern warnten im Frühjahr, Alterskontrollen ohne weitere Forschung seien gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar.

Die Ministerin zieht die nationale Regelung trotzdem. Sie setzt sich für eine europäische Lösung ein, will parallel aber 2026 mit der Gesetzgebung beginnen. In der Koalition müsse man „in die politische Abstimmung“ gehen.

Datensparsam und belastbar – der technische Widerspruch

Das Haus fordert eine „technisch belastbare Altersüberprüfung, die datensparsam, sicher und im Einklang mit europäischen Datenschutzstandards funktioniert“. Langfristig soll die EU-Identitätswallet (EUDI) ab 2027 helfen. Bis dahin fehlt das Werkzeug, das beides kann: robust gegen Umgehung und anonym.

Entweder der Check ist schwach (Altersangabe, Selfie) – dann umgehen ihn Jugendliche. Oder er ist stark (Ausweis, Gesicht, Register) – dann entsteht ein Identitätsprotokoll für das offene Netz. Beides gleichzeitig gibt es nicht.

Frankreichs Verfassungsrat hat genau diesen Mechanismus am 14. August gekippt. Ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige zwinge jeden, auch Erwachsene, das Alter nachzuweisen. Das sei weder geeignet noch verhältnismäßig und verletze Meinungsfreiheit und Privatleben. Präsident Macron lässt das Gesetz umschreiben.

Australien liefert die Praxis. Sechs Monate nach dem Bann nutzen Studien zufolge rund 85 Prozent der Unter-16-Jährigen weiter die gesperrten Dienste, oft mit dem eigenen Account. Häufigste „Verifikation“: selbst das Alter tippen. Wer in Berlin glaubt, ein Erlaubnisvorbehalt für fast alle Angebote sei leicht durchzusetzen, ignoriert diese Zahlen.

Recht: DSA, Grundgesetz, JMStV

Der Digital Services Act erlaubt Mitgliedstaaten nicht, sehr große Plattformen im Alleingang zu Alterskontrollen zu zwingen, die über das EU-Recht hinausgehen. Nationale Sonderwege bei den Großen sind rechtlich dünn.

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kennt bereits geschlossene Benutzergruppen für eindeutig jugendgefährdende Inhalte. Die Adult-Branche arbeitet damit. Priens Modell würde die Logik umdrehen: Default auf Sperre, Freigabe nur nach Nachweis der Kindgerechtigkeit. Nachrichtenportale, Foren, Shops, Streaming, KI-Chatbots, App-Stores und Games geraten in denselben Trichter.

Artikel 5 Grundgesetz und die Berufsfreiheit stehen daneben. Ein Erlaubnisvorbehalt, der den Normalzustand auf Zugangssperre setzt, ist ein Eingriff in die Kommunikationsordnung, nicht nur ins Jugendschutzrecht.

Der politische Boden hat sich über Nacht verschoben

Die Pläne fallen in die dünnste Woche der Koalition in diesem Jahr. Am 6. September hat die AfD die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt mit 43,8 Prozent gewonnen, die CDU stürzte auf 17,2 Prozent. Eine absolute Mehrheit in Magdeburg verfehlte die AfD knapp. Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einer Erschütterung seiner Partei. Die schwarz-rote Koalition in Berlin bleibt im Amt – aber das Kapital für ein umstrittenes Netzgesetz schrumpft.

Zwei gegenläufige Effekte sind möglich, ohne dass sich die Rechtslage von heute auf morgen ändert.

Erstens kann die Union Jugendschutz schärfer betonen, um nach Magdeburg Handlungsfähigkeit zu zeigen. Altersschranken sind symbolstark und lassen sich in Überschriften messen, lange bevor die Technik steht.

Zweitens braucht Prien für ein nationales Gesetz den Koalitionspartner und absehbar den Bundesrat. Jugendmedienschutz ist zu großen Teilen Länderrecht. Jede JMStV-Novelle läuft über die Landesmedienanstalten und die Staatskanzleien. Ein politisches Erdbeben in einem Flächenland macht Mehrheiten nicht leichter.

In der Sache ist die größte Oppositionspartei bei Social-Media-Verboten bislang zurückhaltend: In Niedersachsen hat die AfD-Fraktion ein gesetzliches Mindestalter abgelehnt und auf Elternverantwortung verwiesen. Das ist kein Freibrief für unregulierte Erwachseneninhalte. Es ist ein Hinweis, dass ein Default-Tor für das ganze Netz im Bundestag und in den Ländern mehr Gegner hat als ein klassischer 18-Plus-Standard.

Die nächstgrößeren Termine sind unabhängig von Magdeburg: Abschlussbericht der Kommission am 11. September, Rede zur Lage der Union von Ursula von der Leyen am 16. September. Dort liegt der europäische Hebel. Ein deutscher Alleingang vor dem Digital Fairness Act erzeugt Flickenteppich – und Klagen.

Was das für Anbieter konkret heißt

Jugendschutz ist kein Feind der Branche. Geschlossene Benutzergruppen, klare 18-Plus-Kennzeichnung und Safety by Design sind das Gegenteil von Chaos. Der Prien-Plan zielt jedoch nicht auf das, was der JMStV bereits erfasst, sondern auf eine Vorsortierung des offenen Netzes.

Folgen, die Plattformen, Hoster und Händler jetzt durchspielen sollten:

Unbestimmter Anwendungsbereich. Solange „Online-Angebot“ und „kindgerecht“ unscharf bleiben, kann die Schwelle nach unten rutschen – von eindeutig pornografischen Angeboten über den Erotikshop bis zum Lifestyle-Auftritt mit Nacktbild.

Doppelte Verfahren. Wer schon JMStV-konform prüft, zahlt trotzdem nach, wenn der Bund ein zweites System vorschreibt.

Anonymität und Ausweichverkehr. Starke Checks verschieben Creator, Zahlungen und Traffic. Schwache Checks umgehen Jugendliche. Australien hat beides gleichzeitig vorgeführt.

Politisches Bauernopfer. In einer angeschlagenen Koalition ist der naheliegende Kompromiss: das offene Netz stehen lassen, die Erotikwirtschaft sichtbar nachschärfen. Das wäre für die Headline bequem und für den Jugendschutz wirkungsärmer als Safety by Design auf den großen Plattformen.

Als von 7. September 2026 gilt: Artikel 301 analog im JMStV, der Erlaubnisvorbehalt ist Ministeriumslinie, kein Gesetz. Bis zur Veröffentlichung eines Referentenentwurfs bleibt die alte Ordnung in Kraft – und die Unsicherheit das eigentliche Produkt.

Venus Adult News bleibt am Verfahren. Sobald der Abschlussbericht der Kommission oder ein Referentenentwurf vorliegt, folgt die Paragraphenanalyse.

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