Diskriminiert AirbnB Sexarbeiter?

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Airbnb, das weltweit erfolgreiche Unternehmen für private Unterkünfte und eines der Aushängeschilder der Share-Economy, hat sich ein Software-Patent gesichert, das aufgrund zahlreicher Merkmale aus öffentlich zugänglichen Datenbanken, Nutzerprofile erstellen kann, die dafür genutzt werden können, potenzielle Kunde aufgrund von zuvor festgelegten Algorithmen auszuschließen oder massiv zu benachteiligen. Neben Menschen mit krimineller Vergangenheit zählen laut Angaben von Kritikern des Unternehmens auch berufliche Merkmale und Onlineverhalten dazu. Wie viel weiß das schicke Reiseportal über seine Kunden, bevor sie buchen?

Der weltweit aktive Zimmervermieter Airbnb gerät in die Kritik von Bürgerrechtlern und Aktivisten, die sich Sorgen um eine potenziell diskriminierende Software machen, die sich das Milliardenunternehmen vor einiger Zeit einverleibt hat. Insbesondere Menschen mit wilder Vergangenheit, Vorstrafen, in ihrem Heimatland unliebsamen Meinungen und Sexarbeiter könnten von der noch nicht vollständig implementierten Technologie benachteiligt oder gar massiv diskriminiert werden.

Auf Grundlage von Posts in sozialen Medien und zahlreicher anderer Merkmale soll die KI-Technologie des Zimmervermieters Gäste einstufen und möglicherweise von Buchungen ausschließen können. Die von Baveja Singh, Dalvi Nilesh und Sarma Anish entwickelte Software zur Beurteilung potenzieller Gäste heißt Trooly und wurde von Airbnb ohne große PR-Mitteilung eingekauft.

Laut Patentanmeldung soll die Vertrauenswürdigkeit und Kompatibilität einer Person durch den selbstlernenden Algorithmus vorhergesagt werden können. Dazu würden Daten herangezogen, die auf Drogenkonsum, Mitgliedschaft in politisch als extrem eingestuften Gruppierungen, aber auch psychologische Merkmale wie Neurosen und Narzissmus herangezogen werden.

Ausgewertet werden dabei Angaben zu Beruf, Beziehungsstatus, Zahlungsverhalten, Karrierestationen, Meinungsäußerungen und andere soziale Faktoren, die nicht detailliert aufgeschlüsselt werden und Bürgerrechtlern und Datenschützern schwere Sorgen bereiten.

 

Bisher hat sich Airbnb zu den Sorgen der Datenschützer und zahlreicher Journalisten nicht geäußert. Die Technologie scheint aber recht weitreichend in die Privatsphäre potenzieller Kunden des Zimmervermieters eingreifen zu könnten. Laut Patentanmeldung werden Keywords, Bilder und Videos mit in die Bewertung einbezogen, die der Nutzer gepostet, konsumiert oder kommentiert hat. Neben Drogenkonsum und politisch als extrem eingestuften Ansichten wird auch explizit Sexarbeit als Merkmale angeführt, die die Verlässlichkeit einer Person laut Algorithmus mit bestimmen sollen. Menschen, die mit Pornografie oder Inhalten mit als negativ eingestuften Meinungen in Verbindung gebracht werden, sollen so von Airbnb erkannt und bei Buchungsvorgängen schlechter gestellt werden können.

Bereits jetzt unternimmt Airbnb eine Risiko-Evaluation bei jedem Gast, der versucht, eine Buchung vorzunehmen. Wie umfangreich und verlässlich diese Prüfung aussieht, ist bisher Betriebsgeheimnis des Konzerns.

Das Onlinemagazin Business Insider beruft sich auf eine Quelle innerhalb des Unternehmens, die behauptet, dass die betreffende Software bisher nicht vollumfänglich implementiert ist, dass Nutzer aber bereits jetzt auf kriminelle Vergangenheiten durchleuchtet werden.

Schon jetzt aber berichten Sexarbeiter, dass sie allein aufgrund ihres Berufs durch den Zimmervermittler benachteiligt werden. Bisher ist dies anekdotisch und nicht durch prüfbare Fakten belegt. Der globale Trend, Sexarbeiter zu diskriminieren und sexuelle Inhalte zu zensieren scheint im Web 2.0 immer größere Kreise zu ziehen.

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