Vibratoren-Krieg im Internet

Irreführung und Verstoß gegen Wettbewerbsrecht

Dortmund/Bielefeld – Richter müssen manchmal in echt scharfen Fällen entscheiden.
Zwei Online-Erotik-Shops werfen sich gegenseitig Irreführung und Verstoß gegen Wettbewerbsrecht vor.

  • Der „Womanzier” darf in der Werbung eine Garantie für höchstes Glück geben.
  • „Spaßmacher” aus dem Internet-Shop: Der „Satisfyer” verspricht multiple Orgasmen.

Der Richter musste entscheiden, ob „Womanizer” und „Satisfyer” – wie in der Werbung versprochen – tatsächlich höchstes Glück garantieren.

Der Jurist weise und cool: „In der Werbung darf man Orgasmen garantieren. Auch wenn es keinen wissenschaftlichen Beweis gibt. Verbraucher können das richtig einschätzen.”

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