
Das norwegische Verfassungsgericht hat entschieden, dass kinderähnliche Sexpuppen eine illegale Sexualisierung von Kindern darstelle. Damit scheiterte ein Mann letztinstanzlich, der versucht hatte, sich gegen eine Verurteilung für den Kauf einer ein Meter großen Sexpuppe in Kinderoptik zu wehren.
In Norwegen wurde nun ein Urteil gegen einen Mann rechtskräftig, der 2016 eine Silikon-Sexpuppe aus Hongkong bestellt hatte, die einem Kind ähnlich sah. Das oberste Gericht des Landes stellte fest, dass der Kauf und Import der Puppe gegen norwegisches Recht verstoße, nach dem Kinder nicht sexualisiert dargestellt werden dürfen.
Sexpuppen, die Kindern ähneln, sind illegal
Die fünf Richter des norwegischen Verfassungsgerichts entschieden einstimmig nach Begutachtung der fraglichen Puppe, dass es sich »zweifellos« um eine sexualisierte Darstellung von Kindern handele.
Die Puppe wurde 2016 von Zollbeamten am Osloer Flughafen beschlagnahmt. Sie war ein Meter groß, verfügte über drei Körperöffnungen, Ersatzaugen und eine Perücke. Dem Kunden des Hongkonger Sexpuppen-Händlers wurde dann ein Verstoß gegen das Verbot der Einfuhr von Darstellungen, die Kinder sexualisiert zeigen, vorgeworfen und der Prozess gemacht.
Der Mann erhielt 2018 eine sechzig tägige Gefängnisstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Verteidigung blieb bis zum Schluss bei der Behauptung, dass es sich bei der Puppe nicht um die Darstellung eines Kindes handle, weswegen dem Mann nichts vorzuwerfen sei. Dies sah das oberste Gericht Norwegens nun anders.
Behörden glauben nicht an medizinischen Nutzen für Pädophile
Auch das Argument, die Puppe könne sexuellen Missbrauch von Kindern verhindern, da Pädophile mithilfe einer solchen Puppe ihre Bedürfnisse stillen könnten, ohne einem Kind zu schaden, wurde vom Gericht vollumfänglich abgelehnt. Ausschlaggebend sei allein, dass eine sexualisierte Darstellung von Kindern verboten sei.
Die norwegische Polizei vertritt außerdem die Meinung, dass solche Puppen ganz im Gegenteil Bedürfnisse erst befördern könnten und befürchtet somit zu einem Anstieg von Kindesmissbrauch führen könnte.
Unsichere Rechtslage für Sexdoll-Kunden
In anderen Ländern ist die Rechtslage unklar. In Großbritannien ist zwar der Besitz solcher Puppen beispielsweise nicht verboten, die Einfuhr aber schon. 2016 wurden in Großbritannien 230 kinderähnliche Puppen von Zollbeamten bei der Einfuhr beschlagnahmt.
Auch in Norwegen aber herrscht nun keine Rechtssicherheit. Schließlich wird stets im Einzelfall zu entscheiden sein, ob eine Puppe nun kinderähnlich ist, oder nicht. Dies dürfte viele Kunden von Sexpuppen-Händlern verunsichern, da insbesondere kleinere Modelle auch günstiger in der Anschaffung sind.
Aus meiner Sicht sollte dies überall legal sein. Puppen sind keine Menschen und somit auch keine Opfer.